Sehr geehrter Herr Rudolph,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung setzt keine Preise fest.
Die deutsche Wirtschaftspolitik orientiert sich am Konzept der Sozialen Marktwirtschaft. Deren zentrale Idee ist es, den Mechanismus eines freien Marktes zu erhalten und gleichzeitig für den sozialen Ausgleich zu sorgen. Der Marktmechanismus funktioniert über den Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Über diesen Ausgleich wird der Marktpreis bestimmt. Dafür ist wichtig, dass Wettbewerb herrscht und Marktmacht verhindert wird. Es ist Aufgabe des Staates, den Rahmen für einen funktionierenden Wettbewerb zu schaffen.
Soweit hohe Energiepreise auf mangelndem Wettbewerb beruhen, hat das Bundeswirtschaftsministerium im Herbst 2006 ein Maßnahmenpaket in die Wege geleitet, um die Wettbewerbssituation zu verbessern:
http://lexikon.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/wettbewerb...
Die Bundesregierung prüft zudem eingehend, wie auf die weltweite Nahrungsmittelkrise und steigende Preise zu reagieren ist:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2008/04/...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2008/04/...
Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Löhne festzusetzen oder anzupassen. Die Höhe der Löhne zu bestimmen, liegt in der Hoheit der Tarifparteien. Dieses Recht der Tarifparteien ist in der Bundesrepublik ausdrücklich verfassungsrechtlich geschützt.
Nur im Rahmen der Funktion als Arbeitgeber hat das für die Besoldung der Mitarbeiter im Bundesdienst zuständige Bundesministerium des Innern ein Mitgestaltungsrecht, wie jüngst im Rahmen der Tarifverhandlungen geschehen. Für seine Mitarbeiter ist die Anpassung Ost an West bereits größtenteils vollzogen beziehungsweise wird das nach Annahme des entsprechenden Gesetzentwurfs rückwirkend zum April dieses Jahres geschehen. Dazu verweisen wir auch auf die Antwort an Herrn Händschke in der 19. Kalenderwoche:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/16482
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.