Sehr geehrter Herr Simmchen,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Den Prozess gegen die ukrainische Kampfpilotin Nadja Sawtschenko in Russland hat die Bundesregierung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Regierungssprecher Seibert hat bereits am 9. März im Namen der Bundesregierung die sofortige Freilassung von Frau Sawtschenko aus humanitären Gründen gefordert. Auch unsere Partner in den USA und der EU haben diese Forderung an Russland gerichtet. Das Urteil vom 21. März verurteilte der Regierungssprecher als rechtsstaatswidrig.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03...
Bundeskanzlerin Merkel und Bundesaußenminister Steinmeier setzen sich seit vielen Monaten intensiv für eine politische Lösung des Ukraine-Konflikts ein. Sie tun dies gemeinsam im Verbund und in enger Abstimmung mit unseren französischen Partnern im sogenannten Normandie-Format.
Nach der elften Verhandlungsrunde der vier Außenminister aus Frankreich, Deutschland, Russland und der Ukraine am 3. März in Paris bleibt festzuhalten: Deutschland ist mit dem Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 nicht zufrieden. Alle Parteien sind aufgefordert, ihre Waffen wie vereinbart aus der Ostukraine abzuziehen und den Beobachtern der OSZE freien Zugang zu gewähren.
Die russische Regierung ist im Wort, ihren Teil zur Umsetzung des Minsker Maßnahmenkatalogs beizutragen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Russland im Rahmen des Normandie-Prozesses seinen Verpflichtungen auch tatsächlich uneingeschränkt nachkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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