Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Horst Steinhoff am 18. September 2017
6653 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Die vergessenen Seniorinnen im Unterhaltsrecht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
der Beitrag von Frau Vogel zum Thema „Altersarmut“ in der ZDF-Sendung „Klartext, Frau Merkel“ am 14.09.2017 hat mich ermutigt, Sie auf ein ungelöstes Problem Ihrer Regierungszeit hinzuweisen: Die vergessenen Seniorinne im Unterhaltsrecht. Als ehrenamtlicher Betreuer eines inzwischen älteren Seniorenehepaares kann ich die Problematik an einem zutreffenden, realen Beispiel verdeutlichen: Beide ein Leben lang berufstätige Steuerzahler. Sie im Rentenalter Bezieherin einer Altersrente weit unterhalb der Armutsgrenze. Beide seit vielen Jahren verheiratet. Er inzwischen 100%iger-Schwerbehinderter und auf Pflege seiner Frau angewiesen. Beide wollen selbstbestimmt ohne staatliche Zusatzleistung leben. Weil er schon einmal verheirate war, muss er erheblichen Aufstockungsunterhalt ohne jegliche Gegenleistung an seine Ex-Ehefrau zahlen. Dem Se-niorenehepaar fehlt nun dieses Geld für barrierefreien Umbau der Wohnung, spezielle Mobilitätshilfen, behindertengerechter Urlaub usw.
Mit seinem Urteil aus dem Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die rechtliche Stellung nachfolgender Ehegatten zur Bedeutungslosigkeit degradiert. Für den unterhaltspflichtigen, geschiedenen, wieder-verheirateten Ehegatten hat nur der Ex-Ehegatte eine Bedeutung bezüglich der finanziellen Situation zur Festlegung eines Aufstockungsunterhalts. Die finanzielle Situation eines nachfolgenden Ehegatten spielt keine Rolle – auch wenn dieser hierdurch extrem benachteiligt ist, die nachfolgende Ehe bereits viele Jahre existierte und er den Gatten nun auch als Pflegefall umsorgen muss. Gemäß o.g. BVerfG-Urteilsbegründung ist der Gesetzgeber aufgefordert, zur Beseitigung der Härtefälle gesetzliche Regelungen zu erarbeiten.
Frage: Haben Sie hierzu bereits Initiativen ergriffen? Wenn ja, welche? Wann kann endlich die vergessene Seniorin Antrag auf Berücksichtigung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Steinhoff

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Maria Marx
    am 23. September 2017
    1.

    Na, endlich kümmert sich einmal jemand um dieses leidige Thema. Senioren und insbesondere die Seniorinnen fühlen sich nach meinen Recherchen vernachlässigt und mit ihren Problemen allein gelassen. In der deutschen Gesellschaft und insbesondere in der Politik werden sie kaum beachtet. Andere Themen sind publikumswirksamer. Scheinheilig gibt man ihnen in der Politik Mitsprachemöglichkeiten, die in Wirklichkeit keine effektiven Mittel darstellen. Frustation bei den Seniorinnen ist die Folge. Persönliche Probleme schluckt man mit bitterem Beigeschmack herunter. Sich wehren bringt ja doch nichts! Warum erhält eigentlich dieser Artikel so wenig Zustimmung? Jeder kommt doch einmal in das Alter, wo insbesondere finanzielle Benachteiligungen schmerzhaft sind. Jüngere sind daher besonders aufgefordert, sich für mehr Gerechtigkeit im Alter einzusetzen. Werden nicht inzwischen viel zu viele Menschen als Sozialfälle ins Alter abgeschoben?

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.