Sehr geehrter Herr Dreis,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat und damit verpflichtet zu sozialer Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Ziel der Bundesregierung ist es daher, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Teile der Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard genießen. Deshalb ist es um so erfreulicher, dass es gelungen ist, die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf ein 20-Jahrestief zu senken.
Betrachten Sie bitte auch einmal unseren Lohnsteuertarif: Alle Steuerpflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Steuerzahlung herangezogen. Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen keine oder nur geringe Steuern zahlen. Diejenigen mit einem höheren Einkommen werden hingegen höher belastet. Das ist einerseits sozial und andererseits gerecht, denn wer mehr hat, ist auch eher in der Lage, mehr abzugeben.
In Deutschland tragen Personengruppen mit hohem Einkommen überproportional zum Einkommensteueraufkommen bei: Die einkommensstärksten 10 Prozent der Steuerzahler erbringen einen Anteil von mehr als 54 Prozent des Einkommensteueraufkommens, während die unteren 50 Prozent der Einkommenspyramide weniger als 6 Prozent dazu beitragen. Daraus ist zu ersehen, dass die finanziell leistungsstärksten Bevölkerungsschichten durch die Einkommensteuer in sehr viel stärkerem Maße zur Finanzierung von Staatsausgaben herangezogen werden als die Masse der Steuerzahler.
Was die Lohnentwicklung angeht, sagt das Statistische Bundesamt entgegen Ihren Vermutungen, dass die Reallöhne seit Ende 2009 sehr wohl gestiegen sind: allein in den letzten drei aufgelisteten Quartalen 2011 um 2,0; 1,9 und um 0,6 Prozent.
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Auch wir sind der Meinung: Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Preissteigerung behalten. Sonst gehen ihnen rund sechs Milliarden Euro pro Jahr durch die so genannte kalte Progression verloren. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf gegen diese Ungerechtigkeit beschlossen. Denn die kalte Progression bringt dem Staat Mehreinnahmen durch verdeckte Steuererhöhungen, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt sind.
Der vereinbarte Ausgleich der kalten Progression ab 2013 steht in vollem Einklang mit der konsequenten Umsetzung der Schuldenbremse.
Zur Haushaltssanierung sind übrigens keine weiteren Steuererhöhungen nötig. Das Gegenteil ist richtig: Der Haushalt muss endlich auf der Ausgabenseite saniert werden. Das tut die Bundesregierung mit ihrer stabilitätsorientierten Finanzpolitik.
Weitere Informationen zum Ausgleich der kalten Progression finden Sie hier:
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Januar 2012
1.
am 21. Januar 2012
2.
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