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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Birgit Wichmann am 11. September 2013
30246 Leser · 18 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Dient eine Inobhutnahme in jedem Fall dem Kindeswohl?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

als ehemalige Bundesministerin für Frauen und Jugend des Kabinetts Kohl IV ist Ihnen der Begriff Kindeswohl bestens vertraut.

Einerseits stammen viele Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes aus einer Zeit, in der die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung - insbesondere hinsichtlich der Familie – für niemanden vorhersehbar waren, andererseits unterliegt die Verwaltung einer Eigendynamik, die es ständig zu hinterfragen gilt.

Als Beispiel, ob dieser Evaluierung gebührend Achtung geschenkt wird, möchte ich das begleitete Umgangsrecht nach einer Inobhutnahme auf den Prüfstein stellen:

Dieses erfolgt, nach den Erfahrungsberichten Betroffener, oft unter weit strengeren Auflagen als der Besuch eines Gefangenen, so ist z.B. jede körperliche Berührung verboten.
Jede Detailfrage nach dem persönlichen Befinden ist verboten. Jeder freie Meinungsaustausch ist verboten

Wissenschaft und Lehre sind sich über die folgenschweren Auswirkungen einer Fremdunterbringung auf die Psyche eines Kindes einig.

Bei allem Misstrauen gegenüber den Eltern, Geschwistern, Großeltern und anderen Verwandten eines aus der Familie entnommenen Kindes scheinen diese Vorsichtsmaßnahmen oft jedoch überzogen; ja dem Kindeswohl sogar abträglich zu sein.

Die vorgegebene Kürze der Anfrage zwingt mich, für genaue Informationen auf meinen Blog, den ich als betroffene Großmutter der Leonie Wichmann führe, zu verweisen.

Sind Sie der Meinung und festen Überzeugung, dass jede Inobhutnahme dem Kindeswohl dient oder gäbe es auch andere Möglichkeiten einer Kindeswohlgefährdung zu begegnen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Wichmann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. September 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Wichmann,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beanworten.

Jede sogenannte Inobhutnahme, also die vorläufige Unterbringung eines Kindes durch das Jugendamt, ist ein bedrückendes Ereignis. Denn die Pflege und Erziehung eines Kindes ist zuallererst die Aufgabe seiner eigenen Eltern. Sie sind es, die für die Entwicklung ihrer Kinder Verantwortung tragen. Wenn aber in einer Familie das Wohlergehen eines Kindes gefährdet ist, müssen staatliche Stellen handeln. Hier hat der Staat einen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Die Voraussetzungen dafür sind streng geregelt: Über jede Inobhutnahme, die gegen den Willen der Erziehungsberechtigten geschieht, muss ein Familiengericht entscheiden. Kein Jugendamt kann also einfach nach Gutdünken ein Kind aus seiner Familie herausnehmen. Es muss eine dringende Gefährdung für das Wohl des Kindes bestehen, so dass eine Inobhutnahme erforderlich ist, um diese Gefährdung abzuwenden. Ebenso ist auch im Einzelfall zu entscheiden, wie das Umgangsrecht zum Wohl des Kindes ausgestaltet wird. Aber wo Menschen sind, können Fehler passieren. Daher stehen den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung, und es ist sinnvoll, eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen. Auch die Beratungsstellen des Kinderschutzbundes können hilfreich unterstützen.

Eine Inobhutnahme ist immer nur das letzte Mittel. Vorher gibt es von Gesetzes wegen eine Reihe anderer Maßnahmen. Das sind zum Beispiel die Erziehungsberatung oder die sozialpädagogische Familienhilfe. Die Jugendämter sind zu diesen Hilfen verpflichtet.

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe finden sich in der Broschüre des Bundesfamilienministeriums, die Sie unter der Internetadresse http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=357... bestellen oder herunterladen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (18)Schließen

  1. Autor nicole merten-panitz
    am 11. September 2013
    1.

    Na da bin ich ja mal wieder gespannt auf die Antwort, die wahrscheinlich mal wieder automatisiert sein wird.
    Niemand will wirklich sehen was hier in Deutschland passiert.
    Wir brauchen einen Urknall.
    Meine Stimme , liebe Frau Merkel, bekommen sie nicht mehr.

  2. Autor Katharina Witzel
    am 12. September 2013
    2.

    Liebe Frau Merkel;
    die Zukunft gehört unseren Kindern!?Was für eine Zukunft werden Kinder haben denen jetzt schon nicht ihre RECHTE nicht gewährleistet wird so wie den Eltern die Menschenrechte und Elternrechte nicht!Wer überprüft Jugendämter und Psychologen die Eltern als erziehungsunfähig darstellen.

  3. Autor Gerhard Männl
    am 16. September 2013
    3.

    Kinderschutz kann nicht nur als nationales Anliegen verstanden werden.

    Die UN-KRK mit ihren zwei Zusatzprotokollen ignoriert die Probleme der Trennungskinder so wie der fremduntergebrachten Kinder im Westen.

    Genauso wie Verbrechen im Zusammenhang mit Kinderarbeit, Kinderprostitution und Kindersoldaten bekämpft werden,
    muss auch den - heute größtenteils tabuisierten - Verbrechen, die durch unkontrolliertes Eingreifen des Staates - im Namen des Kindeswohls - geschehen, aktiv entgegen gewirkt werden.

    Die Zeit der "Hexenprozesse" der Familiengerichte muss endlich den Erkenntnissen der Wissenschaft und Lehre weichen.

    Früher fanden die Gerichte die Wahrheit durch Androhung der Folter. Man wusste, dass aufgrund der Folterqualen jedes Geständnis erzielt werden konnte, daher musste das Geständnis nach der Folter - bei gleichzeitigern Androhung ihrer Wiederholung - abgelegt werden.

    Heute finden Gutachterinnen die Wahrheit für die Gerichte. Die englische Übersetzung "friend of the court" spricht für sich selbst.

    Die Fehlentwicklungen des Kindesschutzes gleichen sich in der gesamten westlichen Welt.

    Jeder Anlass, der Politik ihr Versagen beim Kinderschutz aufzuzeigen, sollte daher genutzt werden; egal ob es Missstände im In- oder Ausland betrifft.

  4. Autor Gerhard Männl
    am 16. September 2013
    4.

    Umweltschutz und Tierschutz sind bereits international.

    Kinderschutz muss es noch werden.

    Jedes + zählt.

  5. Autor Marika Krenosz
    am 16. September 2013
    5.

    Kinderschutz hat Priorität Nummer 1

  6. Autor Gerhard Labitzke
    am 16. September 2013
    6.

    Die Frage ist sogar dahin ergänzbar, dient die sogenannte Inhobhutnahme der Profitgewinnung?

  7. Autor Erhard Jakob
    am 17. September 2013
    7.

    Staatliche Stellen werden in der Regel erst aktiv,
    wenn das Kindeswohl ernsthaft in Gefahr ist.
    Oft werden diese Stellen kritisiert, dass
    sie zu spät eingeschritten sind.
    .
    Eine BKin kann keinesfalls einschätzen, ob hier
    eine Behörde zu früh oder zu spät eingeschrit-
    ten ist. Das muss immer direkt vor
    Ort bewertet werden.

  8. Autor Heidemarie Persdotter
    am 17. September 2013
    8.

    Ich bin Urgroßmutter. Seitdem meine Urenkelin meiner Tochter, welche nach wie vor das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, weggenommen wurde, durfte sie niemand mehr sehen. Das ist seit 5 Jahren so. Keine Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag, keine Besuche. Dafür Psychiatrie und rund um die Uhr-Bewachung. Der Richter aus Heide sagt, ihm sind die Hände gebunden? Ich bin am letzten Sonntag 70 geworden und wieder konnte meine Urenkelin bei der Feier nicht dabei sein! Meine Urenkelin will zurück zu ihrer Großmutter. Das interessiert niemanden.

  9. Autor Erhard Jakob
    am 18. September 2013
    9.

    Heidemarie,
    auch in diesem Fall gilt:
    .
    *Eine Mannes Wort ist keinen Mannes Wort!
    Man muss immer beide Seiten hören!*.

    Hier haben wir nur eine Seite gehört.
    Damit wir uns eine Meinung bilden
    können, müssen wir aber noch
    die andere Seite hören.

  10. Autor Ines Brandl
    am 18. September 2013
    10.

    Ich habe immer ein sehr gutes Verhältnis zu Ihr gehabt, doch laut den Jugendämtern Oberhavel und Berlin-Spandau und dem AG Oranienburg und dem OLG Brandenburg kennt Sie nicht einmal meinen Namen.
    Ich bin seit 5 Jahren bei der Familie bzw. bei dem was noch übrig geblieben ist.
    Ich war bis zum Schluss bei Ihnen bevor die Kleine, damals 5 Jahre, aus einer intakten Familie entrissen worden ist. Dies ist jetzt schon 5 Jahre her.
    Seit diesem Zeitpunkt darf niemand Kontakt mit Ihr aufnehmen und auch die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke werden wieder retour gesendet und Ihr gar nicht übergeben.
    Jeglicher Kontakt wird untersagt.
    Trotz mehrmaligem Versuch, wird mir der Umgang verwehrt Sie zu sehen.
    Ich würde Sie gerne besuchen und Fragen, wie es Ihr geht und Ihr mitteilen: „Wir geben nicht auf und es vermissen sie viele Menschen hier in Wien!“

  11. Autor Erhard Jakob
    am 18. September 2013
    11.

    Heidemarie,
    die Behauptung des Richters:
    .
    *Mir sind die Hände gebunden*,
    .
    basiert auf der Lüge!
    .
    .
    Wahrheit hingegen ist die Tatsache, dass Richter
    in ihren Entscheidungen völlig frei und nur
    dem Gesetz und ihrem Gewissen
    verpflichtet sind.
    .
    Natürlich darf die Entscheidung des
    Richters nicht gegen geltendes
    Recht und Gesetz verstoßen!
    Das ist doch klar!
    .
    Das würde dann ja auf Rechtsbeugung
    bzw. Prozessbetrug hinaus laufen.

  12. Autor Erhard Jakob
    am 20. September 2013
    12.

    Es gilt:
    .
    *Eines Mannes Wort ist
    keinen Mannes Wort.
    Man muss immer beide
    Seiten hören.*

  13. Autor Gerhard Männl
    am 20. September 2013
    13.

    If we wish to create a lasting peace we must begin with the children.
    Mohandas Karamchand Gandhi, London 1931

    Children need to experience affection directly. They cannot guess at your motives – that is too abstract a concept.

    How can children understand family law proceedings and coping with them, when we, who perform these procedures, do not understand and cope with them?

    Wie sollen Kinder Familienrechtsverfahren verstehen, mit ihnen fertig werden, wenn nicht einmal wir, die diese Verfahren führen, sie verstehen und mit ihnen fertig werden?

  14. Autor Hermi Martens
    am 21. September 2013
    14.

    Sehr geehrter Herr Jakob, haben Sie sich die Mühe gemacht und auf der Homepage für Leonie gelesen? Dann würden Sie dort die zweite Seite lesen können.

    Liebe Frau Wichmann, ich war auf ihrem Blog und bin sehr bestürtzt. Ich hoffe das Leonie bald wieder zuhause sein darf und wünsche Ihnen viel Kraft und Mut um weiterhin um Leonie zu kämpfen.

    Ich bezweifel ganz stark, das Kinderheime und Psychiatrie zum Wohle eines Kindes ist. Man sollte eine Studie erstellen und Kinder, die vom Jugendamt aus Familien gerissen wurden, als Erwachsene befragen. Ich glaube das die Folgen für diese Menschen nicht wieder gut zu machen sind und sie ein lebenlang darunter leiden.

    Hätte vor diesem Beitrag nie gedacht, das es so etwas in Deutschland gibt.

  15. Autor Marina Scheibel
    am 22. September 2013
    15.

    Ich unterstütze diesen Beitrag !
    Presse berichtet auch und schon lange über Willkur von Jugendamten und Gerichte in Deutschland. Politiker schauen weg! Es muss eine Ende /Abschaffung von Jugendamte geben und Anfang für freie Leben , Familienleben ohne brutale Kontrole und stadtliche Eingriffe in Private leben. Funktionen von Jugendamten können Sozialamt und Gesundheitsamt ubernehmen. In Jugendamten arbeiten hauptsachlich Laien ,die mehr an Kopfpremien interessiern sich als an Familienhilfe.
    Presse berichtet: Die Betroffenen vermuten ein wahres System hinter diesen »Kindesentziehungen«, wie sie die Inobhutnahmen bezeichnen. »Dahinter steckt ein wahrer Markt von Pflege- und Notfalleinrichtungen und -familien. Und die Ware heißt, so schrecklich das klingen mag, Humankapital«, so die oben bereits einmal zitierte Mutter. Auch wenn dadurch auf der anderen Seite die Finanzen der öffentlichen Hand geschröpft würden, verfolge man damit arbeitsmarktpolitische Ziele.
    Leider gibts in Jugendamten auch hier so ein Herr Jakob, der mit negativen Kommentarien bestimmte Ziele nur verfolgt.

  16. Autor Nana-Marie Meyer
    am 23. September 2013
    16.

    Ich bin auch willkürbetroffene Mutter eines vom Vater verschiedenst misshandelten Kindes. 4 Richter verletzten dennoch die Rechte meines Kindes.
    Ich bin finanziell ruiniert, weil ich mein Kind schützen will.

    Über 600 Stimmen sind eindeutig

    http://www.petitionen24.com/
    gegen_amtswillkur_am_familiengericht

    Lesen Sie die Kommentare Frau Merkel!

    Herzlichen Glückwunsch zum Wahlergebnis!

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