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Umwelt und Tierschutz
Dieselabgase und Heizungsanlagen
Guten Tag Frau Bundeskanzlerin.
Ich hätte zwei Frage: Weshalb werden Diskussionen über Verbot von Dieselahrzeugen in Städten geführt (Stickoxide),wenn bei der Abgasuntersuchung von Heizölanlagen dies noch nicht einmal berücksichtigt werden?
Bei Ölheizungsanlagen wird nur CO" (Kohlenstoffdioxid), CO (Kohlenstoffmonoxid) und die Rußzahl gemessen. Sollte man nicht beide Anlagentypen (Auto und Ölheizung) bei der Verschmutzung der Innenstädte heranziehen?
Man kann doch nicht nur die Dieselfahrzeuge für den zu hohen NOX Wert heranziehen, wenn auch Ölheizung den gleichen Kraftstoff verbrennen.
In der Schweiz wird der NOX Wert gemessen. Hier gilt eine Grenzwert von 120mg/m3 Luft.
Gilt nicht auch hier das "Gleichheitsprinzip". Kann ein Autofahrer klagen, wenn er nicht mehr fahren darf, aber der Nachbar mit seiner Heizungsanlage die Umwelt verschmutzt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Über rege Diskussionen auch.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Weber
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am 20. Juni 2017
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am 20. Juni 2017
2.
am 22. Juni 2017
3.
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