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Abstimmungszeit beendet
Autor Uwe Rohmann am 30. August 2017
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Wirtschaft

Dieselbetrug

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

gerade habe ich gelesen, dass Sie es nicht für sinnvoll halten, dass die Industrie den Betrug an Dieselfahrern ausgleicht.

Meine konkrete Frage: Was haben Sie für eine Auffassung von Recht und Gesetz?

Was dort seit Jahren stattfindet, steht im StGB im §263(3)1.-4.

Die Verantwortlichen gehören nicht zum Kaffeekränzchen eingeladen, bei dem sie nett gefragt werden, ob sie den angerichteten Schaden eventuellmöglicherweiseeinwenigoderlieberdochüberhauptnicht wieder gutmachen wollen, sondern zu langen Haftstrafen verurteilt!

Bei den Autokonzernen und Aktionären knallen die Sektkorken über immer höhere Gewinne, während die Opfer den Wertverlust ihrer teilweise erst zwei Jahre alten Fahrzeuge tragen sollen und zusätzlich noch mit Fahrverboten zu rechnen haben.

Auch die Kaufprämien für neue Fahrzeuge sind nichts weiter als Subventionen für die profitgierige Großindustrie. Den Geschädigten wird dadurch nur in geringem Umfang geholfen, weil jemand, der einen älteren Diesel fährt, das meistens nicht tut, weil er es chic findet, sondern weil er sich einfach keinen Neuwagen leisten kann.

Dabei wäre es auf der Kostenseite überhaupt kein Problem für die Konzerne, eine technische Lösung einzubauen. Es würden lediglich die GEWINNE von sieben bis neun Monaten aufgezehrt, was im Vergleich zum angerichteten Schaden mehr als angemessen wäre.

Gerade haben Sie in Ihrer Pressekonferenz noch die Fake-News der Autoindustrie zum besten gegeben, dass zuviel Ingenieursleistung gebunden würde. Das Rad muss aber nicht neu erfunden werden, sondern steht bei der Firma Baumot in Königswinter abholbereit im Lager. Zusätzlich würden Produktion und Einbau der hocheffizienten Filteranlagen auch noch Arbeitsplätze schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Rohmann