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Status der Beiträge
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Soziales
Direkt - Lebensversicherungen: Sonderbeiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
meine Frage bezieht sich auf die Belastung von Auszahlungen aus der Direkt - Lebensversicherung zugunsten der Kranken- und Pflegeversicherung
in der Vergangenheit wurde von den unterschiedlichen Bundesregierungen intensiv für mehr Selbstvorsorge für das Rentenalter geworben. So sollten z. B. Auszahlungen von Direkt - Lebensversicherungen frei von Sozialabgaben sein. Im Jahr 2005 beschloss die rot/grüne Regierung in einem „Modernisierungsgesetz“, dass auf ebendiese Auszahlungen ausschliesslich von den gesetzlich versicherten Bürgern (!) verteilt auf 10 Jahre Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind. Dies gilt auch für Altverträge, die vor 2004 abgeschlossen worden sind (!). Es gilt auch, wenn die Beiträge vom Versicherten selbst bezahlt wurden und wenn für die Beiträge bereits Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden (!).
Diese Massnahme der Politik hat die Kalkulierbarkeit einer wichtigen Vorsorgemassnahme zunichte gemacht. Betroffen sind nach meinem Kenntnisstand ca. 6 Mio. Bürger. Sehr viele davon sind aufgrund der in mehrfacher Hinsicht (s. o.) ungerechten Lösung sehr misstrauisch ggü. der Politik geworden. Sie fühlen sich betrogen.
Meine Frage:
Haben Sie das Ziel, die Sozialversicherungspflicht zumindest für Auszahlungen aus Direktversicherungs - Altverträgen, abgeschlossen vor 2005, aufzuheben und damit das Vertrauen in die Vertragstreue der Politik wiederherzustellen?
Über eine Antwort auf meine Frage würde ich mich auch angesichts der grossen Zahl betroffener Bürger sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
J. Emonts
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am 17. Dezember 2013
1.
am 18. Dezember 2013
2.
am 19. Dezember 2013
3.
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