Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Hans Peter Schal am 25. Januar 2016
11728 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Drittstaaten wording

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Staaten, welche nicht Mitglied oder Vertragspartei der EU sind, werden gemeinhin als "Drittstaaten (auch: Drittländer)" bezeichnet : http://www.juraforum.de/lexikon/drittstaat.

Nun könnte man meinen, dass alle diese Länder als sicher gelten, also als "sichere Drittstaaten", wenn dort keine politischen Verfolgungen stattfinden, also z.B. Japan oder die USA.
Mitnichten, im Asylgesetz werden "sichere Drittstaaten" so bezeichnet (Bamf: https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/gl... ):
"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.

Das ist ein merkwürdiges und verwirrendes wording im Juristendeutsch.
Mein Verdacht ist, dass Sie, die Regierung, unter dem Druck des Flüchtlingsstromes dieser Merkwüdigkeit irgendwie aufgesessen sind. Stimmen Sie dieser Annahme zu? Oder wenigstens der Forderung nach Gesetzessprache, die der normalen Sprache entspricht?
Vielleicht kann man auch Herrn Papier diesen Vorschlag zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Peter Schal