Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Außenpolitik
Edward Snowden Grundgesetz Artikel 16a
Sehr geehrte Frau Dr. Angela Merkel,
im Bezug auf die Zuwanderung von politisch verfolgten Flüchtlingen und der öffentlichen Rechtfertigung der Aufnahme durch das Grundgesetz (Politisch verfolgte genießen Asylrecht), musste ich gedanklich noch einmal zu dem Zeitpunkt zurückgehen an dem Edward Snowden Asyl in Deutschland haben wollte. Ich brauche meine Frage hier jetzt nicht weiter ausführen nehme ich an weil der Handlungsablauf Ihnen durchaus klar sein sollte, jedoch würde mich interessieren warum dieser Mann, der mit seinen Vorwürfen gegenüber der US Amerikanischen Regierung ja für Brisanz sorgte, in Deutschland das Asyl verweigert worden ist, obwohl der USA scheinbar gar nicht gepasst hat, dass er mit diesen Meldungen an die Öffentlichkeit gegangen ist?
Ich vermute mein Versuch diese Frage durch Sie beantwortet zu bekommen wird fruchtlos enden, jedoch freue ich mich auf baldige Antwort und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Triesch
Kommentare (7)Schließen
am 25. September 2015
1.
am 28. September 2015
2.
am 30. September 2015
3.
am 05. Oktober 2015
4.
am 07. Oktober 2015
5.
am 07. Oktober 2015
6.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.