Sehr geehrte Frau Stückemann,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Grundgesetz sieht vor, dass Gesetzesvorlagen von der Bundesregierung, durch den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestags eingebracht werden können und dann vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bei der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderung zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts („Ehe für alle“) befanden sich bereits drei Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren: von den Fraktionen „Die Linke“ und „Die Grünen“ sowie vom Bundesrat. Die Initiative der Länderkammer lag dem Bundestag seit November 2015 zur Beschlussfassung vor und wurde schließlich am 30. Juni 2017 im Parlament abschließend beraten und mehrheitlich beschlossen.
Zu Ihrer konkreten Frage: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keinen gesetzlich geregelten Zwang, damit Bundestagsabgeordnete einer Fraktion oder Koalition einheitlich abstimmen. Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes ist da eindeutig: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Ergänzend dazu regelt Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes eine weitere Grundlage der Integrität und Repräsentativität der parlamentarischen Arbeit: Die sogenannte Indemnität gewährleistet die Straflosigkeit der Abgeordneten für Abstimmungen oder Äußerungen im Parlament. Das bedeutet: Abgeordnete dürfen nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder einer Äußerung im Parlament gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb der Parlamente zur Verantwortung gezogen werden. Ausgenommen davon sind verleumderische Beleidigungen.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass jede und jeder Abgeordnete der in Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschriebenen Arbeitsweise nachkommen kann.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ist inzwischen vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt im Herbst 2017 in Kraft.
Zu Ihrer Frage nach der Reaktion der Islamverbände können wir als Bundespresseamt nicht Stellung nehmen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechenden Verbände.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. Juli 2017
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