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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Enes Shabani am 30. Juli 2012
12444 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Einbürgerung von Kosovaren in Bayern

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich lebe seit meiner Geburt hier in Deutschland im schönen Mittelfranken in Bayern. Ich bin sehr dankbar, dass ich in einem solch großartigem Land aufgewachsen bin und leben darf. Jedoch habe ich das Gefühl, dass ich nicht bei jedem Willkommen bin. Ich versuche nun seit fast 2 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Ich erfülle jede Voraussetzung, jedoch scheitere ich, genauso wie der Rest meiner Landsleute, an der Hürde,mich als Kosovare vom serbischen Staat auszubürgern. In jedem anderen Bundesland, außer Sachsen und Bayern, wird die Situation der Kosovaren verstanden und darauf Rücksicht genommen. Leider kann man dies von den bayerischen Behörden nicht behaupten. Für die meisten, wenn nicht für alle Kosovaren ist es schlicht unmöglich sich vom ehemaligen Kriegsgegner ausbürgern zu lassen, da die serbischen Behörden mit Gewissheit versuchen den Kosovaren das Leben so schwer wie möglich zu machen. Daher bitte ich Sie, sich für die in Bayern lebenden Kosovaren einzusetzen um einen Durchbruch in dieser Sackgasse zu erreichen, damit Kosovaren auch ohne dem Ablegen der serbischen Staatsangehörigkeit die deutsche annehmen können. Gewiss wären Ihnen sehr viele Leute zutiefst dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Enes Shabani

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 07. September 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Shabani,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag von Bundeskanzlerin Merkel beantworten.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit setzt in der Regel die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit voraus. Dies ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich ist. Bei kosovarischen Staatsangehörigen besteht nach Erkenntnissen von Bundesinnen- und Außenministerium regelmäßig keine Möglichkeit, ihre Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit auf legale und zumutbare Weise zu erreichen. Deshalb hat das Bundesinnenministerium den Ländern, die das Staatsangehörigkeitsrecht als eigene Angelegenheit vollziehen, empfohlen, in diesen Fällen generell auf entsprechende Entlassungsbemühungen zu verzichten.

Das Bayerische Innenministerium geht aufgrund eigener Erkenntnisse davon aus, dass bei kosovarischen Einbürgerungsbewerbern eine Entlassung auch aus der serbischen Staatsangehörigkeit möglich und zumutbar ist. Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine bundeseinheitliche Verfahrensweise der Länder wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung