Sehr geehrter Herr Gräfe,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Deutschland erfüllt mit der Einführung von E 10 Kraftstoff-Vorgaben der Europäischen Union. Sie dienen dazu, die Qualität des Kraftstoffs zu verbessern und den Anteil an Biokraftstoffen im Verkehrsbereich zu erhöhen. Die Mineralölwirtschaft ist verpflichtet, diese Richtlinien umzusetzen.
Bereits Anfang Juli 2010 hat die Bundesregierung mit der sogenannten Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung dafür gesorgt, dass Biokraftstoffe tatsächlich den gewünschten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Danach gelten Biokraftstoffe nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie - unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette - im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen mindestens 35 Prozent an Treibhausgasen einsparen. Dieser Wert soll bis 2017 auf 50 Prozent, bis 2018 auf 60 Prozent steigen. Dabei dürfen die genutzten Pflanzen nicht von Flächen mit hoher biologischer Vielfalt stammen.
Die Potentiale, die in Biokraftstoffen stecken, sind noch nicht ausgeschöpft. So werden die Biokraftstoffe der Folgegenerationen aus Biomasse-Reststoffen und aus Pflanzenbestandteilen wie Blättern, Schalen, Halmen hergestellt. Auch spezielle schnellwachsende Anbaukulturen werden zum Einsatz kommen. Diese Pflanzen sind nicht als Lebensmittel geeignet.
Die Hightech-Strategie der Bundesregierung unterstützt das Ziel, den Anteil von Biomasse an der Energieversorgung zu erhöhen. Um dieses Ziel durch neue Impulse aus der Forschung zu erreichen, hat sie die Förderaktivität "BioEnergie 2021 - Forschung für die Nutzung von Biomasse" ins Leben gerufen. Die Ergebnisse dieser Initiative sollen dazu beitragen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern und damit die Treibhausgasemissionen zu senken.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesregierung.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. März 2011
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