Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Einwanderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen und hoffe auf eine direkte Antwort.
Die heutige Meldung in den Medien, dass ca. 146.000 Klagen von Flüchtlingen bei Verwaltungsgerichten anhängig sind, stellt sich für mich die Frage, ob das Asylrecht nicht grundsätzlich geändert werden muss bzw. abgeschafft wird durch eine Grundgesetzaenderung und die Einführung eines Einwanderungsgesetzes, in dem klar geregelt wird, wer zu uns kommen kann unabhängig seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion. Allerdings muss es eine klare Vorgabe geben wie in den USA oder Kanada, dass eine Unterkunft und vor allen Dingen eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden muss. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag? Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Kommentare (3)Schließen
am 18. September 2017
1.
am 19. September 2017
2.
am 25. September 2017
3.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.