Sehr geehrte Frau Pauls,
vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Aufrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern. Ausgenommen sind künftig nur diejenigen, die zuvor mehr als 250.000 Euro (Paare über 500.000 Euro) im Jahr verdient haben.
Das Elterngeld richtet sich generell danach, welches Erwerbseinkommen man zuvor erzielt hat. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent (ab 1.200 Euro 65 Prozent) des Einkommens, mindestens 300 Euro im Monat. Diesen Mindestbetrag erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen erzielt haben.
Allerdings wird Elterngeld – wie bereits Kindergeld – künftig auf Arbeitslosengeld II angerechnet. Denn für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf bereits durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Dies sind staatliche Leistungen, die nur erbracht werden, wenn und soweit der Bedarf der Familie nicht durch anderweitiges Einkommen gedeckt ist.
Genaue Auskünfte über Ihren Anspruch kann Ihnen die Stelle, die in Ihrem Bundesland für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständig ist, geben. Eine Übersicht über die Elterngeldstellen finden Sie hier: http://www.bmfsfj.bund.de/BMFSFJ/familie,did=88966.html
Auch die Bundesregierung findet, dass es eine wichtige Aufgabe ist, mehr Plätze in Kindergärten zu schaffen. Aus diesem Grund stellt der Bund gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen viel Geld zur Verfügung. Damit sollen bis zum Sommer 2013 bundesweit für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze geschaffen werden.
Auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums finden Sie einen Überblick über Leistungen und Förderung für Familien: http://www.bmfsfj.bund.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-f...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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