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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jana Bauer am 25. August 2008
17427 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Elterngeld und ALG-II-Anrechnung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

ich habe eine Frage an Sie:

Ich bin mit unserem dritten Kind in Elternzeit. Da wir trotz unserer Jobs ALG-II erhalten, habe ich das Elterngeld von 530 auf 265 € halbiert, damit es länger reicht. Wir wissen ja, dass Elterngeld unter 300 Euro nicht auf das ALG II angerechnet wird. Nun erfuhren wir von der ARGE, dass der Freibetrag bei Streckung des Elterngeldes auf 2 Jahre auf 150 € halbiert wird. Ist das rechtens?
Warum werde ich bestraft, weil ich vorher als teilzeitarbeitende Mutter tätig war? Warum bleibt der Freibetrag nicht bei 300 Euro?
Ich habe mir das Elterngeld ehrlich erarbeitet und nun will die ARGE sich dieses bis auf 150 Euro unter den Nagel reißen. Wir brauchen aber gerade als arme Familie das Elterngeld, weil die Energiekosten immer mehr steigen und wir eine warme Wohnung für unser Baby brauchen.
Wo wird man als Aufstocker motiviert zu arbeiten, wenn sich die ARGE sogar das Elterngeld in großem Umfang einsteckt? Wie sollen wir denn von dem Elterngeld profitieren, wo wir es gerade am nötigsten brauchen und es uns genommen werden soll?
Unsere Bundesfamilienministerin sagte doch, dass gerade die Armen von dem neuen Elterngeld profitieren werden. Aber bei Aufstockern, die sich das hart erarbeitet haben, ist das Gegenteil der Fall. Das Geld kommt bei den bedürftigen Familien nicht an.

Meine Frage ist nun: Warum habe ich als Aufstockerin in Elternzeit genauso wenig Geld, als wenn ich vor der Elternzeit nicht gearbeitet hätte?

Bitte helfen Sie uns!

Mit freundlichen Grüßen
Jana Bauer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. September 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Bauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Frage haben Sie wortgleich auch dem zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Dieses hat Ihre Frage ausführlich beantwortet. Dieser Antwort ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.

Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung