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Abstimmungszeit beendet
Autor Sabine Berger am 11. März 2008
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Familienpolitik

Elterngeldberechnung

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

ich wende mich an Sie, weil ich einfach nicht glauben kann, dass die deutschen Gesetze zu Elternzeit, Erziehungsgeld, Elterngeld, tatsächlich so liegen, wie sie sich mir gerade zeigen.

Ich muss dazu leider ein bisschen ausholen um die Lage im Ganzen erklären zu können:

Im November 2006 kam unser erster Sohn zur Welt. Auf Grund des Einkommens meines Lebensgefährten im Vorjahr (wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen in einem Haushalt) war ich nicht berechtigt Erziehungsgeld zu erhalten. Wir mussten also allein mit dem Kindergeld vorlieb nehmen, was natürlich verständlich und auch kein Grund zur Beschwerde ist. Ebenso, dass dann ab dem 1.1.2007 das Elterngeld eingeführt wurde, war für uns nicht relevant, da wir einfach in diese Regelung nicht fielen. Dennoch habe ich 14 Monate Auszeit aus meinem Beruf genommen, um für mein Kind da zu sein – in Elternzeit/Erziehungsurlaub sozusagen, oder unbezahltem Urlaub, wenn man so will. Um mir nun den Einstieg zurück in meinen Beruf zu erleichtern (ich musste eine neue Stelle antreten, weil mit der Geburt des Kindes auch ein Umzug in eine andere Stadt einherging) und um seinerseits Zeit mit seinem Kind zu verbringen, bleibt der Vater meines Sohnes seit Beginn dieses Jahres, für insgesamt 3 Monate, in Elternzeit, sprich auch hier: in unbezahltem Urlaub. Ich arbeite nun seit Januar 2008 freiberuflich, mein Lebensgefährte ist Festangestellter.

Nun erwarten wir unser zweites Kind im September dieses Jahres. Und haben uns bereits jetzt über das Elterngeld informiert, das wir diesmal ja in Anspruch nehmen können. Die Elterngeldstelle hatte nun keine guten Nachrichten für uns: Wie es scheint, werden sowohl mir, als auch meinem Lebensgefährten die unbezahlten Monate Elternzeit zum Nachteil gemacht, da wir in der Elterngeldberechnung die jeweiligen Monate mit 0 Euro Einkommen angeben müssen, was schließlich das Endergebnis sinken lassen wird. Wohingegen die Eltern, die jetzt ihr zweites Kind erwarten und bereits Elterngeld beziehen konnten im vergangenen Jahr, während ihrer Elternzeit, diese Monate nicht berechnen lassen müssen. Sondern dafür Monate vor der Geburt des ersten Kindes als Berechnungsgrundlage angeben dürfen.

Wir sind beide keine Geringverdiener und erhalten ebenso wenig Managergehälter. Wir verlangen auch nicht vom Staat, dass er unsere Kinder finanziert, die wir selbst in die Welt gesetzt haben und natürlich haben wollen. Was ich aber nicht verstehe ist das Prinzip: Als wir Geld hatten bekamen wir keine Zuschüsse, aus logischen Gründen, wir brauchten es ja nicht. Jetzt wo wir aber nicht mehr genügend Geld haben, bekommen wir weniger Zuschüsse, eben weil wir weniger Geld haben?

Meine Frage an Sie ist also: Warum dürfen die Eltern (in Erwartung des zweiten Kindes natürlich), die bisher kein Elterngeld bezogen haben, sich aber ohne staatliche Unterstützung oder mit Erziehungsgeld in Elternzeit befunden haben in den 12 Monaten Berechnungszeitraum für das neue Elterngeld, nicht, die Monate ihrer einkommenslosen Elternzeit durch Monate vor der Geburt des ersten Kindes ersetzen? Wie es auch bei den Eltern, die Elterngeld während der Elternzeit bezogen haben, der Fall ist.
Das Ganze klingt unheimlich kompliziert, ich hoffe, ich habe mich trotzdem verständlich genug ausdrücken können. Ich habe die Gesetze leider nicht gemacht und die Namen nicht erfunden.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort und würde mich freuen sie lesen zu dürfen.
Sabine Berger