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Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Ahrens am 28. Januar 2008
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Soziales

Elternunterhalt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

warum werden für den Elternunterhalt eigentlich andere Maßstäbe angelegt als für die Versteuerung des Einkommens?

Ich muss beim Unterhalt für meine Mutter
- meine Steuererklärung vorlegen
- und noch x andere Fragen beantworten
Dabei wird die Berechnung, die mir das Sozialamt als Forderung vorlegt, weder für meinen Anwalt noch für mich verständlich. Es wird auf Urteile Bezug genommen, die "Otto Normalverbraucher" gar icht kennen kann.

Schon bei meiner Steuererklärung muss ich als Angestellter alles angeben, was ich einnehme und was ich absetzen kann. Das wird vom Finanzamt gründlich geprüft. Am Ende kommt ein "Nettogehalt heraus, das bereits alles berücksichtigt.

Wenn man die Steuererklärung als Maßstab nimmt, braucht man
- weniger Mitarbeiter bei den Sozialämtern, die neue Überprüfungen vornehmen
- weniger Beschäftigung von Sozialgerichten, z.T. mit Lappalien
- es gibt weniger "Auslegung" von Urteilen

Die Bürokratie kann also an dieser Stelle deutlich vereinfacht werden!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrens