Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor R. Schultze am 01. Februar 2014
7744 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Energie und die Abzöge der Konzerne wie Vattenfall , Eon und Co

Ich bin wütend über die Erhöhungen der Preise. Denn die Konzerne haben den Ausbau der Netze verschlampt. Und zu dieser Preistreiberei beigetragen und nur durch die Erpressung durch die Manger der Konzerne sind wir nicht in der Lage die Preise zu bezahlen. Wenn ich in meinem Beruf Fehler gemacht habe dann war ich mit meinem Gehalt voll haftbar . Gehen sie doch mal an diese Gehälter und Bois, was nützt mir und allen Bürger der Umbau zur Energiewende wenn es nur zulasten der Kleinen geht. Jetzt müssen wir auch noch den Rückbau der Kernenergie bezahlen , rings um Deutschland stehen Atomkraftwerke komisch immer direkt an der Grenze ,wenn da etwas passiert sind wir als Deutsche auch betroffen. Warum müssen wir Deutschen für alles der Vortänzer sein ? Es ist eine Schreinerei das wir je nach Bedarf von unseren Nachbarn Frankreich ,Polen oder andren kaufen egal ob es Atomstrom ist und anderer Seitz müssen wir verschenken oder sogar für die Abnahme bezahlen ( Bericht der ARD ) Und das ist auch eine der Auswirkungen der falschen Netzausbaupolitik von Eon und Konsorten und deren Manger Und was hat der Minister für Energie eine Rücknahme der Erhöhung der Preise sei nicht möglich warum nicht? Dann gehen doch mal an die Gehälter und Bois . Frau Bundeskanzlerin sie werden scherzhaft " Mutti" genannt. Handeln sie wie eine hauen auf den Tisch .

Vielen Dank
Rainer-Hans Schultze

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor N. Bernt
    am 19. Februar 2014
    1.

    Die BRD ist ein Rechtsstaat mit Gesetzen und Regeln. Wer dagegen verstößt wird verklagt und im Falle des Rechtsbruch verurteilt.

    Zitat"..KKW-Haftpflicht-Versicherung:

    [Zitat aus BRD-Atomgesetz §13-3 ww.gesetze-im-internet.de/atg/__13.html ]"...welche Maßnahmen zur Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen erforderlich sind. Dabei ist die Höhe der Deckungsvorsorge im Rahmen einer Höchstgrenze von 2,5 Milliarden Euro zu regeln; Höchstgrenze und Deckungssummen sind im Abstand von jeweils fünf Jahren mit dem Ziel der Erhaltung des realen Wertes der Deckungsvorsorge zu überprüfen."

    Kosten der nuklearen Entsorgung:

    [BRD-Atomgesetz §9-a ww.gesetze-im-internet.de/atg/__9a.html ]

    [Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Radioaktiver_Abfall#Kosten] "Gemäß §21 des deutschen Atomgesetzes ist der Verursacher von radioaktiven Abfällen verpflichtet die Kosten für die Erkundung, Errichtung, sowie den Unterhalt von Anlagen zur geordneten Beseitigung des Abfalls zu tragen.[9] Zu diesem Zweck haben die Energieversorgungsunternehmen Rücklagen zu bilden, deren Höhe sich Ende 2009 auf etwa 28 Milliarden Euro belief."

    Ist der Staat auch Betreiber, dann zahlt er natürlich. Das betrifft die Forschungsanlagen der Universitäten, die Anlagen vom staatlichen EnbW (82% staatlich), bedingt von RWE (25% staatlich) und alle Anlagen der DDR, welche durch den Beitritts-Vertrag (Art. 23 Grundgesetz-BRD) dem Staat zugeschrieben wurden.

    Abbau des KKW-Obrigheim [de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE4990FW20081010] “Für die Abbaukosten habe EnBW Rücklagen gebildet, die die absehbaren Kosten komplett deckten.“

    [BRD-Atomgesetz §21 ww.gesetze-im-internet.de/atg/__21b.html ] "(1) Zur Deckung des notwendigen Aufwandes für die Planung, den Erwerb von Grundstücken und Rechten, die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung, die Erkundung, die Unterhaltung von Grundstücken und Einrichtungen sowie, die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen des Bundes nach § 9a Abs. 3 werden von demjenigen, dem sich ein Vorteil durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen zur geordneten Beseitigung radioaktiver Abfälle nach § 9a Abs. 1 Satz 1 bietet, Beiträge erhoben. Der notwendige Aufwand umfaßt auch den Wert der aus dem Vermögen des Trägers der Anlage bereitgestellten Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung."..." Zitat Ende

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.