Sehr geehrter Herr Dr. Johansson,
vielen Dank für Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir stimmen Ihnen zu: Es ist in der Tat Aufgabe der Politik – nicht der Unternehmen – ein umfassendes Konzept für die zukünftige Energieversorgung unserer Volkswirtschaft zu entwickeln. Genau das hat die Bundesregierung getan und einen bezahlbaren, sicheren und umweltschonenden Weg zu den erneuerbaren Energien eingeschlagen.
Wie die Abschöpfung der Zusatzgewinne deutlich macht, kommt die Laufzeitverlängerung keinesfalls ausschließlich den Energieversorgern zugute. Sie ist Bestandteil eines sehr ehrgeizigen Energiekonzeptes, das die gesamte Interessenslage der Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt und der künftigen Generationen im Blick hat.
Die Basis unseres Energiekonzepts sind wissenschaftliche Szenarien sowie unsere energie- und klimapolitischen Ziele und Verpflichtungen. An wesentlichen Grundentscheidungen waren die Atomkonzerne aus guten Gründen überhaupt nicht beteiligt: an der Verlängerung der Kraftwerkslaufzeiten, den strengen Sicherheitsstandards und der Festlegung, dass wir einen Gutteil der zusätzlichen Gewinne der Unternehmen abschöpfen. Das alles hat die Regierung ausschließlich nach politischen und fachlichen Gesichtspunkten entschieden und den Konzernen vorgegeben, denn da gibt es nichts zu verhandeln.
Wohl aber galt es, bei den Details der Abschöpfung die Ergebnisse schriftlich festzuhalten: http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Intervie...
Deutschland soll bis 2050 bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Mit dem Energiekonzept geben wir Wirtschaft und Verbrauchern eine verlässliche Orientierung auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Auf dem Weg ins regenerative Zeitalter werden der Markt und der Wettbewerb Garanten für Innovationsschübe sein.
Es bleibt beim Ausstieg aus der Kernenergie. Fest steht aber auch: Ohne Kernenergie schaffen wir keinen sicheren Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien.
Für ein hohes Maß an Versorgungssicherheit müssen auch in Zukunft genügend wirtschaftliche und schnell verfügbare Ausgleichs- und Reservekapazitäten bereit stehen. Deshalb sind ausreichende Investitionen vor allem in flexiblere Kohle- und Gaskraftwerke, aber auch in erneuerbare Energien notwendig.
Die Laufzeitverlängerung wird nicht zu einer Schwächung der Wettbewerbssituation der kleineren Energieanbieter führen. Denn mit der Brennelementesteuer und den Zahlungen in den Fonds zur Förderung erneuerbarer Energien wird der größte Teil der Zusatzgewinne abgeschöpft. Damit wird einer wirtschaftlichen Besserstellung der Energieversorger vorgebeugt. Die zusätzlichen Fördermittel für erneuerbare Energien kommen auch kommunalen Betreibern zugute. Um die Wettbewerbssituation kleinerer Anbieter auf dem Strommarkt zu verbessern, will die Bundesregierung sie zudem bei der Förderung der CCS-Technik (CO2-Abscheidung und -Speicherung - engl. Carbon Dioxide Capture and Storage, kurz CCS) begünstigen. Für die in den Kommunen besonders wichtigen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen besteht außerdem weiterhin ein Einspeisevorrang.
Die Bundesregierung will bis 2050 die Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent verringern. CCS ist eine wichtige Option vor allem für energieintensive Industriezweige mit hohen CO2-Emissionen (z.B. Stahl, Kalk, Zement, Chemische Industrie, Raffinerien). Darum schafft die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage, um diese Technik zu erproben.
Ausführliche Informationen zum Energiekonzept 2050 finden Sie hier: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Energiekonzept... Informationen zur Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/09/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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