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Abstimmungszeit beendet
Autor Cornelia Vogl am 22. Juli 2008
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Soziales

Entfristung von Erzieherinnen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

nach monatelangem Vertrösten und Hinhalten seitens des Schulamtes, wurde unserer Erzieherin, die vor zwei Jahren eine befristete Stelle im Hort unserer Grundschule angenommen hatte, gekündigt bzw. mitgeteilt, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sei. Und das, obwohl es z.Zt. über 40 Kinder sind (dafür waren bisher zwei Erzieherinnen in Teilzeit beschäftigt), ab dem nächsten Schuljahr ein Früh- und Späthort eingerichtet wird (nach mehreren Schreiben und Unterschriften- sammlungen der Eltern an das Schulamt), es ab dem nächsten Schuljahr ca. 60 Kinder sein werden und der Kulutsminister am gleichen Tag, an dem der Erzieherin gekündigt wurde, ein Statement abgab, dass auf Grund des hohen Bedarfs an Hortplätzen 180 neue Erzieherinnen in Thüringen ab dem nächsten Schuljahr eingestellt werden. Für uns grenzt dies an Schizophrenie. Verstehen kann dies vor Ort niemand. Vor allem nicht unsere Kinder, die in Tränen ausbrachen und jede menge Fragen an uns hatten, die wir nicht beantworten können. Die Kinder haben ein sehr inniges Verhältnis zu ihren beiden Hortnerinnen. Sie sind ein eingespieltes Team, mit viel Engagement bei der Arbeit und immer für unsere Kinder da. Für das nächste Jahr oder evtl. 2 Jahre werden zwei neue Mitarbeiterinnen - wieder befristet - eingestellt. Sie müssen neu eingearbeitet werden, unsere Kinder müssen sich umgewöhnen und wenn diese zwei ebenso in Teilzeit eingestellt werden, ist (rein rechnerisch) noch nicht einmal die Hortzeit abgesichert oder es ist zeitweise nur eine Erzieherin bei 60 Kindern vor Ort. Alles unerklärbar und nicht nachvollziehbar. Ein gut funktionierendes Team wird auseinander gerissen, Erzieherinnen ständig ausgewechslet - handelt man so zum Wohle unserer Kinder? Warum kann man nicht die beiden Erzieherinnen entfristen und weitere nötige Einstellungen vornehmen? Im Mai haben wir bereits mit einem Schreiben an das Schulamt darum gebeten, dass eine Weiterbeschäftigung der Erzieherinnen für unsere Kinder von großer Bedeutung ist. Außerdem hat sich der Schulleiter, der seine Mitarbeiter vor Ort bestens kennt und diese beurteilen kann, dafür plädiert - alles ohne Erfolg.

Welche Bundesgesetze exisieren, um die Länder zur Entfristung von Erzieherinnen zu zwingen? Gibt es seitens des Bundes konkrete Möglichkeiten hier einzuschreiten? Kann eine Entfristung verweigert werden, obwohl der Bedarf entsprechend vorhanden ist, die junge Frau alle Voraussetzungen und Fähigkeiten u.s.w. mitbringt und im Gegensatz dazu zwei neue Erzieherinnen eingestellt werden? Besteht eine konkrete Chance, dass wir doch noch eine Enscheidung im Sinne unserer Kinder und der Erzieherin erreichen können?

Weiterhin wurde von uns Eltern ein Schreiben an den Kultusminister mit Unterschriften aller Eltern versandt. Auch hier erhoffen wir uns eine positive Reaktion.

Wie wir mitlerweile erfahren haben, ist dies kein Einzelfall. In ganz Thüringen sind einige Erzieherinnen derart betroffen. In den letzten Tagen wurde sogar noch bekannt, dass es gar keine Neueinstellungen gibt - bzw. diese Stellen gar nicht besetzt sind - mit anderen Worten, gibt es im kommenden Schuljahr nicht genug Erzieherinnen in den Horten. Für uns ergbit das alles keinen Sinn. Es sieht danach aus, dass Geld wichtiger ist als unsere Kinder.

Für Ihre Mühe, Ihr Verständnis und eine Rückinformation danken wir Ihnen recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Fam. Vogl
im Namen aller Eltern und Kinder