Sehr geehrter Herr Randa,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Werden Staatsbürger eines Landes im Ausland und dazu in einer Konfliktregion als Geiseln genommen, ist es Aufgabe der Regierung dieses Landes, das Leben ihrer Staatsbürger zu schützen. Die zuständigen Behörden des Landes bemühen sich um die Freilassung ihrer Staatsbürger aus der Geiselhaft.
Sollte die von einer Geiselnahme betroffene Regierung Deutschland um Hilfe bitten, so würde die Bundesregierung prüfen, welche diplomatischen Mittel sie für die Freilassung der ausländischen Staatsbürger einsetzen kann. Dies entspricht den üblichen Verfahren in der internationalen Gemeinschaft.
Die Bundesregierung hat die Parteien des innersyrischen Konflikts von Anfang an dazu aufgerufen, die Gewaltanwendung zu beenden und den Weg eines friedlichen politischen Ausgleichs zu suchen. Sie setzt sich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dafür ein, dass die internationale Gemeinschaft mit friedlichen Mitteln auf ein Ende des innersyrischen Konflikts hinwirkt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 20. August 2012
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am 20. August 2012
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am 26. August 2012
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