Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Svenja Weyl am 26. Februar 2018
5993 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Entschädigungszahlungen an Israel bzw. die Juden

Sehr geehrte Frau Merkel,

Auch ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Wie hoch sind die Entschädigungszahlungen an Israel derzeit jährlich und wann sehen die Verträge es vor, dass diese abgeschlossen werden?

Wissen Sie Frau Merkel leider wird man in der heutigen Zeit überhaupt nicht mehr aufgeklärt über solche Dinge, dabei geht es jeden Deutschen doch etwas an oder sehe ich das falsch?
Wieso wird darüber nicht mehr gesprochen und einfach gezahlt? Wieso wird in der Schule darüber nicht mehr aufgeklärt? Und vielmehr warum scheuen sich die Lehrer davor generell über den 1, und 2. Weltkrieg zu unterrichten?

Wieso also zahlen wir diese Gelder obwohl der Krieg schon so lange vorbei ist?

Bitte klären Sie uns also auf!

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 26. Februar 2018
    1.

    Ich meine mich dunkel dran zu erinnern dass wir damals in der Schule gehört haben bis circa 1999 muss Deutschland zahlen....

  2. Autor Erhard Jakob
    am 26. Februar 2018
    2.

    Svenja,
    es geht nicht darum, wie lange der 2. Welt-Krieg her ist.
    Es geht darum, wieviel Deutschland noch Reparations-
    Kosten bezahlen muss.
    .
    Auch ich bin der Ansicht, dass dies
    transparent gemacht werden muss.
    .
    Ich habe gelesen, dass die letzen Kosten
    für den 1. Weltkrieg vor wenigen
    Jahren beglichen hat.
    .
    Welche Kosten für den 2. WK noch offen stehen,
    sollte schon bekannt gegeben werden. Und
    auch sollte die Dauer der Schuldbe-
    gleichung genannt werden.

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.