Sehr geehrter Herr Schumacher,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Über eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke auf 40 Jahre, wie Sie in Ihrer eMail bemerken, ist zu keiner Zeit entschieden worden. Vielmehr lässt die Bundesregierung gegenwärtig seriös berechnen, wie viele Jahre es noch dauern wird, bis die erneuerbaren Energien die Kernenergie ersetzen kann.
Die Entscheidung über Laufzeitverlängerungen wird darauf aufbauen und in das energiepolitische Gesamtkonzept einfließen, das die Bundesregierung bis Ende September erarbeiten wird. Aber auch andere wichtige und drängende Fragen wie zum Beispiel Investitionen in Netze und in moderne Speichertechnologien werden darin beantwortet.
Bei der Frage von Laufzeitverlängerungen gilt: Sicherheit ist der zentrale Maßstab. Sicherheit bedeutet hier aber nicht nur technische Sicherheit, sondern auch Versorgungs- und Rechtssicherheit.
Das Atomgesetz besagt: Während der gesamten Betriebsdauer einschließlich der Errichtung und Stilllegung unterliegen Kernkraftwerke einer ständigen staatlichen Aufsicht. Für die Aufsicht und die Überwachung der Sicherheit sind die Länder zuständig. In den meisten Ländern führt das Umweltministerium die Atomaufsicht.
Zur Ergänzung der staatlichen Überwachung kann die Aufsichtsbehörde Sachverständige von privaten Institutionen – beispielsweise den TÜV – beauftragen. Diese Sachverständigen haben nach dem Atomgesetz jederzeit Zugang zur Anlage und sind berechtigt, notwendige Untersuchungen durchzuführen und Informationen zu verlangen. An das Ergebnis ihrer Untersuchungen ist die Aufsichtsbehörde jedoch nicht gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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