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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Wirtschaft
Erbschaftssteuer
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
lt. GG geniessen Ehe und Familie einen besonderen Schutz. Lt. Steuergrundsatz darf ein Einkommen nur einmal versteuert werden.
Nun mein Problem und Frage:
Eine Familie geniesst Steuervorteile, bekommt Kindergeld. Wenn sie dann noch spart, also auf Konsum verzichtet und vielleicht durch geschickte Geldanlagen zu Wohlstand kommt, wird sie im Erbfall bestraft, weil die Erbschaftssteuer fällig wird.
Zugegeben: Sie kommt in den Genuss höherer Freibeträge, doch muss sie erst einmal Steuerberater und Finanzbeamten beschäftigen und bezahlen durch eine Darlegung ihrer finanziellen Verhältnisse.
Dieses Umschichten und Umverteilen und Kostentreiben ist mehr als ärgerlich. Ein Todesfall innerhalb einer Familie ist schon belastend genug.
Wäre es nicht einfacher - zumindest - innerhalb einer Familie, auf die Erbschaftssteuer zu verzichten?
Viele Grüße
Beate Rueben
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