Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Arndt Dahmen am 02. Januar 2018
6017 Leser · 2 Kommentare

Wirtschaft

Erweiterte Garantierichtlinien zu Softwarequalität auf europäischer Ebene erlassen

Beim Erwerb von Software finde ich mich zusehends i.d. Situation des Erwerbs von Software ohne Zusicherung irgendwelcher Produkteigenschaften.

Insbesondere US-amerikanische Produkte werden generell "as-is" verkauft, das heißt ein Produkt wird i.d. Zustand erworben, in dem es sich befindet: Mit allen darin versteckten Mängeln.

So habe ich i.d. letzten Jahren wiederholt Produkte im drei- bis vierstelligen Preisbereich erworben, in denen ein Teil der beworbenen bzw. in den entsprechenden Hilfedateien dokumentierten Funktionen oder aber auch Standardfunktionalitäten nicht fehlerfrei bzw. erwartungsgemäß funktionieren.

Zwar nehmen die Hersteller regelmäßig sog. Support-Tickets auf, aber gemeldete und dokumentierte Fehler bzw. offensichtlich unzureichende Funktionalitäten werden dann doch niemals implementiert. Die Tickets werden vom Hersteller unwiderruflich geschlossen mit der Lösung: "Danke für den Hinweis. Wir überlegen uns intern, ob und wann wir uns des Themas annehmen werden."

Ich finde, das darf so nicht zulässig sein. Es muss möglich sein, zugesicherte - also vom Hersteller beworbene bzw. i.d. zum Produkt mitgelieferten bzw. online verfügbaren Hilfedatei beschriebenen - Eigenschaften und Funktionalitäten beim Hersteller einzuklagen. Selbst dann, wenn 99,99% der anderen Anwender tatsächlich nur 1% des Gesamtumfangs der Software nutzen.

Mir geht es nicht um eine Wertminderung bzw. um einen Rücktritt vom Kaufvertrag, sondern um die Möglichkeit, Druck auf Hersteller auszuüben, angepriesene Funktionalitäten auch tatsächlich zeitnah fehlerfrei anzubieten.

Insbesondere sollte es eine rechtliche Möglichkeit geben, dass vom Hersteller für gemeldete und eindeutig vorliegende Produktfehler innerhalb von spätestens 2 Monaten eine Fehlerbehebung bereitgestellt werden muss, und das über einen Zeitraum von 2 Jahren ab Kaufdatum.

Können Sie dies bitte auf europäischer Ebene anregen?

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor R. Gläßer
    am 02. Januar 2018
    1.

    Schön wäre zudem, wenn die "EULA" und Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung gestellt werden!

  2. Autor Katharina Dr.med.Reitmaier
    am 03. Januar 2018
    2.

    kein kommentar

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.