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Abstimmungszeit beendet
Autor Doris Riehle am 12. Juni 2017
7683 Leser · 2 Kommentare

Gesundheit

Erwerbminderungsrente

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Warum muss ein Erwerbsminderungsrentner von seiner Rente noch Steuern bezahlen bzw. hat Abschläge?

Es ist mehr als nur eine Unverschämtheit, dass Menschen die an einer Erwerbsminderung leiden und diesbezüglich vor dem 63. Lebensjahr Erwerbsminderungsrente erhalten, sie diese noch versteuern müssen bzw. Abschläge haben.
Niemand kann etwas dafür, dass man erwerbsgemindert ist und dafür wird man von der Rentenversicherung noch bestraft.
Die- oder Derjenige die/der dieses Gesetz gemacht hat war wohl kerngesund und steckte nicht in so einer Lage, denn sonst wüsste sie/er, dass diese Regelung ein großer Misserfolg war.
Hat man eine Lebensversicherung mit Erwerbsminderung abgeschlossen, so hat man für sich selbst vorgesorgt und nicht für den Staat.

Gehen Sie mal in sich und denken darüber nach.

Um eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Christine Teichert
    am 13. Juni 2017
    1.

    Frau Riehl, so viel zum Thema "Vorsorge".
    Der Staat hat eine gute Einnahmequelle gefunden.
    Die Rentenkasse war leer, also bat man das 2. Standbein Riesterrente oder Pensionskassen aufzubauen. Bildlich gesprochen ist das ein Sparbuch für das man zuerst Zinsen erhält die in der Auszahlungsphase zurückverlangt werden, zusätzlich haben die Versicherer während dessen gut verdient --also ein Minusgeschäft für den Sparer.
    Inzwischen wird das 3.Standbein Betriebsrente verlangt. Ebenso ein Minusgeschäft, sogar für Arbeitgeber.
    Die Rente wird wie jeder andere Zugewinn als Einnahme angesehen, aber leider ungeachtet wieviel man selbst eingezahlt hat. Und die muss versteuert werden.
    Der gleichen Ansicht und noch gieriger ist die Krankenkasse. Während bei der Steuerberechnung wenigstens Freibeträge berücksichtigt werden, verlangt die KK ihre Beiträge aus der vollen Einnahme.
    Und das besteht auch bei Rentnern mit Grundsicherung. Erhält jemand Wohngeld, dann verlangt die KK auch aus der Summe einen Beitrag.
    Rentner gelten bei KK als unliebsame und kostenintensive Mitglieder. Das diese Menschen aber auch mal jung waren und über Jahrzehnte keine Kosten verursachten, sondern nur zahlten, ist vergessen.
    Warum besteht Steuerpflicht für einen bereits versteuerten Beitragssatz ? Warum nochmals KK-Beiträge ?

  2. Autor R. Gläßer
    am 13. Juni 2017
    2.

    Jemand sollte damit vor Gericht ziehen.
    Wenn ich mal Rente bekommen sollte, wird die zu 100% ver(s)teuert.
    Empfinde ich als sehr ungerecht:
    Bereits versteuertes Einkommen und davon bezahlte RV dann nochmals zu versteuern.
    Rentner haben eben keine Lobby!
    Auf der anderen Seite wird bei großen Konzernen mit Milliardenumsätzen (z.B. Ikea, Amazon) die Steuervermeidung nicht gestoppt.

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