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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor G. Unterreitmeier am 14. November 2017
10153 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Erwerbsminderungrente 2018

Hallo Frau Bundeskanzlerin,
ich beziehe seit 2013 volle Erwerbsminderungsrente. Ich verstehe ja, dass die Kosten dafür hoch sind. Nur mit welchem Recht bekommen Neurentner seit 2014 mehr Geld und ab 2018 noch mehr, während meine Rente sich nicht ändert, weil ich dafür ein halbes Jahr zu früh in Rente gehen mußte. Was unterscheidet mich vom Neurentner? Waren meine Beitrage die ich lange Zeit und viel bezahlt habe schlechter als die neuer Rentner? Oder bin ich vielleicht ein schlechterer Mensch, der weniger verdient als ein Neurentner? Ich dachte immer in einem Rechtsstaat wären alle Menschen vor dem Recht gleich. Aber offensichtlich sind Menschen die erst jetzt oder ab 2018 erkranken gleicher als ich. Können Sie mir das erklären, aufgerund welchen Recht ich dauerhaft schlechter gestellt bin als Neurentner? Ist das gerecht?
Mit besten Grüßen
Gertraud Unterreitmeier

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Dezember 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Unterreitmeier,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Erwerbsgeminderte Menschen müssen sich auf die Solidargemeinschaft verlassen können. Jeder, der aufgrund von Krankheit seiner regulären Arbeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen kann, wird deshalb unterstützt.

Bereits seit Juli 2014 sind die Zurechnungszeiten um zwei Jahre verlängert, von 60 Jahre auf 62 Jahre. Außerdem wird die Erwerbsminderungsrente seit 2014 anders berechnet: Bis 2014 galt als Berechnungsgrundlage der Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens. Nach der „Günstiger-Prüfung“ können seitdem die letzten vier Jahre vor Erwerbsminderung aus der Rentenberechnung herausgenommen werden, falls diese niedriger sind. Zum Beispiel, wenn jemand schon vorher lange und oft wegen Krankheit nicht arbeiten konnte. Ab 2018 bis 2024 wird die Zurechnungszeit nochmals schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre.

Grundsätzlich gilt: Für neue und verbesserte Leistungen gelten regelmäßig Stichtage, ob das in der Rente, beim Elterngeld oder bei Steuerregelungen ist. Stichtage sind nötig, weil die Belastung der Beitragszahler nicht aus dem Blick geraten darf. Sie können finanziell oder rentensystematisch begründet sein. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf Veränderungen in der Gesellschaft zu reagieren. Es ist Aufgabe der Politik, die gesetzliche Rente auch für die nachfolgenden Generationen zukunftsstark und verlässlich zu erhalten.

Ihr Wunsch nach rückwirkenden Leistungsverbesserungen ist verständlich, muss aber letztlich finanzierbar sein und sich in das Gesamtgefüge rentenpolitischer Maßnahmen einpassen. Denn die heutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen mit der Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und mit einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersabsicherung nicht überfordert werden.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderun...

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikatio...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 11. Dezember 2017
    1.

    ich auf die Antwort bzw. Begründung für die unterschiedliche Behandlung von erwerbsgeminderten "Alt- und Neurentner" sehr interessant
    ---
    Klar ist bis jetzt, dass in Namen der Kanzlerin Regierung sagt...
    WIR WOLLEN DAS NICHT SCHAFFEN
    ---
    bitte lesen auch Antwort im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Mai 2017
    Bestandsrentner
    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/bestandsrentner-80186
    ---
    Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, das übliche Verfahren zu ändern.
    --------------
    Herr Udo Köllges findet Antwort auf EM-Rente als Verfassungsunwürdig
    Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung ("Verfassungswidriges Antwort")

    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderungsre...

    Herr Krause betonnt...
    "Das reicht mir und meiner Familie nicht einmal zum leben.... "

    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/rente-82422

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
    --
    und WAS SAGT FRAU MERKEL jetzt?

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