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Abstimmungszeit beendet
Autor Udo Köllges am 09. Oktober 2017
6885 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung ("Verfassungswideriges Antwort")

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,,

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
http://direktzu.de/kanzlerin/messages/erwerbsminderungsre...

Doch meine Frage ist nicht befriedigend beantwortet worden, auch ist die Antwort meiner Meinung nach Verfassungswiderig, weil da ein Unterschied gemacht wird zwischen Alten und Neuen Rentner. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbietet diesem Unterschied und verpflichtet dem Gesetzgeber sogar das Gleichheitsprinzip anzuwenden.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem gleich.

Die Antwort spaltet die Gruppe der Erwerbsgeminderte zwischen alten (bis zu dem 31. 12. 2017) und neuen (ab dem 01. 01. 2018) leistungsberechtigter Rentner und ich habe das Bundesverfassungsgericht Gericht hierüber informiert und gebeten Stellung zu nehmen in dieser Sache , über die Spaltung und ungleichwürdigen Behandlung von erwerbsgeminderte Personen.

Wie will die Bundesregierung die Gleichstellung aller Menschen in Deutschland gewähren, wenn sie neue ungleichmäßige Gruppen im Sinne der Gesetzgebung produzieren bleibt?

Mit Freundlichen Grüßen

Udo Köllges

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Udo Köllges
    am 09. Oktober 2017
    1.

    Kleine Korrekturen wegen einem Schreibfehler r im Text des Grundgesetzes

    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

    Udo Köllges

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 10. Oktober 2017
    2.

    Herr Köllges,

    bitte lesen auch Antwort im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Mai 2017
    Bestandsrentner

    http://direktzu.de/kanzlerin/messages/bestandsrentner-80186
    ---
    Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, das übliche Verfahren zu ändern.
    ---
    Alles klar?

  3. Autor Klaus Fink
    am 10. Oktober 2017
    3.

    Stichtage gibt es ja immer bei gesetzlichen Neuregelungen.

    So wurde z.B. auch im Rentenrecht die stufenweise Anhebung des regulären Renteneintrittsalters an Stichtage bzw. Jahrgänge gebunden.

    Des weiteren kann der Gleichheitsgrundsatz des GG immer dann durchbrochen werden, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen.

    So ist z.B. im Steuerrecht die ungleiche Behandlung von Veräußerungsgewinnen zwischen privatem und betrieblichem Vermögen durch Sachgründe gerechtfertigt. Da kommt dann Art. 3 GG nicht zum Tragen.

    Auch sozialpolitische Gründe können eine Durchbrechung des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtfertigen.

    Falls Ihr Beitrag in die Beantwortung käme, wäre ich auf die Antwort bzw. Begründung für die unterschiedliche Behandlung von erwerbsgeminderten "Alt- und Neurentner" sehr gespannt.

  4. Autor Udo Köllges
    Kommentar zu Kommentar 3 am 10. Oktober 2017
    4.

    Besten Dank für Ihr Kommentar!

    Meine Meinung nach bekommen erwerbsgeminderte Rentner ihre Leistung aus der Kasse der Solidargemeinschaft, welche durch die deutsche Rentenversicherung verwaltet wird. Um Leistungen zu erhalten müssen die Rentner Beiträge eingezahlt haben, sonst wirkt das Solidaritätsprinzip nicht.

    Es wirkt sogar diskriminierend für alten Rentner das sie schlechter gestellt werden, als neuen Rentner. Dies ist nicht hinnehmbar.

    Vielen der alten erwerbsgeminderte Rentner müssen also ihr Leben bestreiten mit eine Grundsicherungsleistung, wobei sie ihre ganze Rente einsetzen müssen um überhaupt die Leistungen zu erhalten. Diese Gruppe muss sich also einstellen auf das Leben in lebenslänglicher Armut.

    Meines Erachtens ist es an der Zeit diese neu Regelung zum Wohle der Rentner anzupassen. Jetzt sieht er nach aus das die Bundesregierung die alten erwerbsgeminderte Rentner im Stich lässt und systemtechnisch das Schaf ausbluten lassen will.

    Meine These ist das Solidarität für alle Menschen in gleicher Maßen gelten muss und nicht nur für eine neu bestimmte Gruppe.

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