Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aufgabe der EU-Kommission ist es, Vorschläge für Gesetze zu machen. Ob ein Vorschlag Gesetz – im europäischen Sprachgebrauch eine Richtlinie – wird, entscheiden jedoch die zuständigen Minister der Mitgliedsländer und das Europäische Parlament.
Derzeit ist das Parlament an etwa 75 Prozent der Richtlinien beteiligt. Wenn der Lissaboner Vertrag in Kraft tritt, sind es fast 100 Prozent. Von einem europäischen Demokratiedefizit kann spätestens dann nicht mehr die Rede sein. Daher bedarf das Parlament auch einer großen Unterstützung durch eine hohe Wahlbeteiligung.
Die Verteilung der Stimmen im EU-Ministerrat und die Sitzverteilung im Europäischen Parlament sind bewusst nicht eins zu eins an der Bevölkerungszahl eines Landes festgemacht. Das würde zu einer Vorherrschaft der großen Länder führen, die für die kleinen inakzeptabel wäre. Der Einfluss der kleinen Länder wäre dahin. Das ist übrigens in Deutschland nicht anders, wie Sie beim Blick in den Bundesrat feststellen werden.
Was die Anzahl der Richtlinien aus Brüssel angeht, so haben Sie Recht. Immer mehr Gesetze kommen aus Brüssel. Dies ist in einem zusammenwachsenden Europa, in dem Landesgrenzen immer mehr an Bedeutung verlieren, auch unvermeidbar. Gerade Deutschland profitiert aufgrund seiner starken Wirtschaft enorm davon. Deutschlands jetziger Wohlstand wäre ohne die EU nicht denkbar. Allein das ist ein Grund, zur Wahl zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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