Sehr geehrter Herr Romoth,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Erhalt der Arten- und Pflanzenvielfalt ist ein wichtiges Anliegen der deutschen Regierung. Die Bundesregierung unterstützt in den laufenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zusätzliche Anstrengungen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Dazu gehören auch sogenannte ökologische Vorrangflächen, auf denen bestimmte umweltfreundliche Leistungen zu erbringen sind – etwa unterschiedliche Anbaukulturen oder die Erhaltung von Dauergrünland und ökologischen Nischen (sogenanntes Greening).
Dabei kommt es auf die Ausgestaltung im einzelnen an. So hatte die EU-Kommission ursprünglich - wie von Ihnen angesprochen - eine pauschale Stilllegung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfang von sieben Prozent je Betrieb für ökologische Zwecke gefordert.
Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, auch Deutschland, ist jedoch der Ansicht, dass eine pauschale Flächenstilllegung keine messbare ökologische Wirkung hätte und zu weiterem bürokratischen Aufwand führen würde. Angesichts der global steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln wäre dies auch nicht mit dem Ziel der Ernährungssicherung vereinbar.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten haben sich daher Anfang Februar 2013 in ihren Eckpunkten für eine neue GAP darauf verständigt, ländliche Räume und umweltbezogene Maßnahmen künftig auch finanziell besser zu unterstützen. Subventionen sollen stärker an Umweltleistungen gebunden werden, ohne dass dabei allerdings wertvolle Anbauflächen verloren gehen. Damit bleibt eine schonende umweltfreundliche Nutzung landwirtschaftlicher Vorrangflächen auch in Zukunft möglich. Die bisherigen vielfältigen ökologischen Leistungen der deutschen Bauern können so zudem bei der Förderung anerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. Februar 2013
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