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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
EU Recht geht vor Bundesrecht
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
seit ewigen Zeiten gilt: *Gemeinnutz geht vor Eigennutz*
und das ist gut so.
.
Natürlich ist das für den Einzelnen wieder schlecht, wenn er
wegen Braunkohle- oder Kaolinabbau seine Heimat verliert.
.
Ähnlich ist es auch beim EU-Recht. Für manche Länder ist
das EU-Recht zum Nachteil und für andere zum Vorteil.
.
Wie sieht es aus, wenn die EU *hüh*
und Deutschland *hott* sagt?
Was gilt dann?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Kommentare (3)Schließen
am 26. Februar 2014
1.
am 26. Februar 2014
2.
am 17. März 2014
3.
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