Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 21. Februar 2014
9483 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

EU Recht geht vor Bundesrecht

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seit ewigen Zeiten gilt: *Gemeinnutz geht vor Eigennutz*
und das ist gut so.
.
Natürlich ist das für den Einzelnen wieder schlecht, wenn er
wegen Braunkohle- oder Kaolinabbau seine Heimat verliert.
.
Ähnlich ist es auch beim EU-Recht. Für manche Länder ist
das EU-Recht zum Nachteil und für andere zum Vorteil.
.
Wie sieht es aus, wenn die EU *hüh*
und Deutschland *hott* sagt?
Was gilt dann?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 26. Februar 2014
    1.

    In Hinblick auf meine Petition vom 3. Okt. 13 sagt das
    Europa-Parlament *Hüh* (Zulässig) und der
    Deutsche Bundestag *Hott* (Unzulässig).
    .
    Was gilt nun?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 26. Februar 2014
    2.

    Natürlich könnte man die Frage *Was gilt nun?*
    auch anders stellen und zwar - wie folgt:
    .
    *Gilt hier die Entscheidung von Justitia GÖTTIN
    DER GERECHTIGKEIT oder der Beschluss
    von Satan TEUFEL DER LÜGE UND
    DER NIEDERTRACHT?*

  3. Autor Erhard Jakob
    am 17. März 2014
    3.

    Das Europa-Parlament hat für Recht
    erkannt, dass meine Petition
    begründet und zulässig ist!
    .
    Der Petitionsdienst im
    Deusche Bundestag
    sagt sinngemäß:
    .
    *Wir scheißen auf das
    Europa-Recht!*

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.