Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor H. Lappat am 05. März 2018
11431 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

EU-RL Datenschutz im Verein

Sehr verehrte Frau Dr. Merkel,

als Mitglied eines kleinen Angelvereins werde ich dort bei juristischen Problemen angesprochen, die das normale Vorstandsmitglied nicht zweifelsfrei versteht.

Die Umsetzung der EU-Datenschutz-RL mit Frist 25.5.2018 überfordert alle Vereine. Bspw. das Land Hessen verweist schlicht auf

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz...

Ein kleiner ehrenamtlich geführter Verein ist mit dieser 32-seitigen juristischen Abhandlung überfordert.

Deutschland ist das Land der vielen kleinen ehrenamtlich geführten Vereine. Alle haben eine Homepage und publizieren dort ihre Informationen, alle kommunizieren mit E-Mails. Die meisten wissen nicht, was es mit der Umsetzung der EU-RL auf sich hat und was sie tun müssen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung einer EU-RL besteht die Zuständigkeit beim Bund.

Daher als Hilferuf folgende Fragen zum Thema Datenschutz und Frist 25.5.2018:
1.
Gibt es eine kurze (!) verständliche (!) Stellungnahme oder Leitlinie (mit Formularen und Formulierungsvorgaben) für die vielen kleinen deutschen Vereine, die sich keine externen Berater leisten können?
2.
Was kann / muss jetzt ein kleiner ehrenamtlich geführter Verein machen (Ziel = so wenig wie möglich, so viel wie nötig).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Jürgen Lappat

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. April 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dr. Lappat,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es ist richtig: Am 25. Mai 2018 treten die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Dies bringt zum Teil neue Verpflichtungen mit sich, ist aber vor allem ein wichtiger Schritt, um die Datenschutzregelungen in Europa anzugleichen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir von hier aus keine Rechtsberatung zu konkreten Einzelfällen geben können. Grundsätzlich gilt folgendes: Für Vereine obliegt die Aufsicht über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen den jeweiligen Landesbehörden. Eine Liste der Aufsichtsbehörden ist hier veröffentlicht:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/Au...

Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden gehört auch die Beratung von Datenschutzbeauftragten. Deshalb finden Sie weitere Informationen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder - auch speziell für Vereine, zum Beispiel unter dem Stichwort „Handreichung für Vereine zum Datenschutz“.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung