Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Rechtzeitig vor den Wahlen des Europäischen Parlaments im Juni 2009 muss klar sein, ob die Wahlen auf der Grundlage des derzeit gültigen Nizza-Vertrags oder des Vertrags von Lissabon stattfinden sollen. Der irische Premierminister Brian Cowen sagte für den nächsten EU-Gipfel am 15. Oktober 2008 eine genaue Analyse der Lage nach dem irischen Referendum zu. Zur Zeit führt die irische Regierung sowohl intern als auch mit den übrigen Mitgliedstaaten intensive Beratungen durch, um ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf den Lissabonner Vertrag vorzuschlagen.
Bis heute haben insgesamt 23 der 27 Mitgliedsländer dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Großbritannien, Zypern, Niederlande, Belgien und Spanien haben übrigens nach dem irischen Referendum zugestimmt und damit ein klares Signal für den Vertrag von Lissabon gesetzt.
Der Vertrag ist das Ergebnis eines siebenjährigen Verfahrens, in das die nationalen Parlamente und die Bürgergesellschaft einbezogen waren. Er geht auf die in den letzten Jahren geäußerten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ein: Entscheidungen werden transparenter, die Zuständigkeiten zwischen EU und den Mitgliedstaaten klarer abgegrenzt und die Entscheidungsmechanismen durch den neuen Vertrag effektiver. Das vielfach beklagte Demokratiedefizit in der Europäischen Union wird durch den Vertrag von Lissabon abgebaut, denn das Europäische Parlament wird erstmals zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber neben dem Rat.
Mit dem Vertrag von Lissabon werden auch die Rechte der nationalen Parlamente deutlich gestärkt. Ein zentrales Anliegen Deutschlands wird damit umgesetzt: Die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat, erhalten die Möglichkeit, bei laufenden europäischen Gesetzgebungsvorhaben zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Subsidiaritätsprinzip eingehalten ist. Und sie können vor dem Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung dieses Prinzips klagen.
Da der Vertrag von Lissabon in der Tat umfangreich ist, haben wir die wichtigsten Neuerungen, die er bringen wird, in der Broschüre „Eine neue Grundlage für Europa“ zusammengefasst. Diese und weitere Informationsbroschüren können Sie unter http://www.bundesregierung.de bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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