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Beantwortet
Autor Wolfgang Mücke am 21. Juni 2008
15159 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

EU-Verfassung bzw. Lissaboner Vertrag

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

als überzeugter Demokrat und Verfechter einer EU und einer EU-Verfassung bin ich über die europäische und insbesondere auch der deutschen Vorgehensweise zur Erstellung und Ratifizierung des Lissaboner Vertrags bisher tief enttäuscht.

Die Iren sagen, sie hätten das Vertragswerk nicht verstanden. Sie stehen nicht allein. Am Tage, als über die EU-Verfassung im Bundestag abgestimmt werden sollte, wurden Parlamentarier zur EU-Verfassung befragt. Die Antworten waren in einem so erschreckenden Maße falsch, dass man fast Zweifel an einer repräsentativen Demokratie bekommen konnte.

Nur ein Beispiel zum Unverständnis über das Verhalten des deutschen Bundestages. Jahrzehntelang haben einzelne Parlamentarier versucht, das Recht auf Arbeit ins Grundgesetz aufzunehmen. Immer wurden die Vorstöße abgelehnt. Das Recht auf Arbeit stand nun in der EU-Verfassung und über 90% des Bundestages hat dem ohne Diskussion zugestimmt. Diesen abrupten Meinungswechsel hat niemand erklärt.

Parlamentarier sind es gewohnt, so abzustimmen, wie es der Parteivorstand vorgibt. Bürger tun das nicht. Franzosen und Niederländer haben gegen die EU-Verfassung gestimmt. So hat man die EU-Verfassung mit minimalen Änderungen in den Lissaboner Vertrag umgewandelt. Die Franzosen und die Niederländer hat man vorsichtshalber nicht noch einmal befragt. Wahrscheinlich hätten sie wieder mit Nein gestimmt.

Nach dem Abstimmung in Irland will man den Vertrag europaweit ratifizieren und in anschließend noch einmal den Iren zur Abstimmung vorlegen. Was ist das für eine Vorgehensweise?

Richtig wäre, den Vertrag von Grund auf zu sanieren. Die Bill of Rights (USA) samt Anhängen hat ungefähr 30 Seiten, das Grundgesetz und die Verfassungen der deutschen Länder haben jeweils ungefähr 50 Seiten. Die EU-Verfassung oder der Lissaboner Vertrag hat je nach Druckweise zwischen 300 und 500 Seiten. Niemand weiß genau, was alles in diesem Vertragswerk steckt. Der Vertrag sollte auch auf ca. 50 verständliche und lesbare Seiten gekürzt werden. Damit würde man auch die europäischen Bürger erreichen.

Daneben gehören verbliebene Demokratiedefizite entfernt:

Zum Beispiel müsste auch im Europäischen Rat wie in den Ministerräten die qualifizierte Mehrheit gelten. Im Europäischen Rat das Vetorecht zu erhalten, war halbherzig.
Oder das ungleiche Wahlrecht für das Europäische Parlament gehört abgeschafft. Ich bin froh, dass es nicht mehr ein Wahlrecht ausschließlich für Patrizier oder für Männer gibt. Darum ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Malteser ein 10-mal so starkes Stimmrecht wie ein Deutscher hat. Was wir brauchen, sind Europäische Parteien und diese können die verschiedenen Länder auf ihren Listen berücksichtigen, wie sie wollen.

Meine Frage:
Werden Sie sich bemühen, einen "sanierten" Vertrag auf die Beine zu stellen, oder werden Sie weiterhin die kleinen Schritte unterstützen, die nicht zu einer Zustimmung der europäischen Bürger zu diesem Vertragswerk führen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. September 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Rechtzeitig vor den Wahlen des Europäischen Parlaments im Juni 2009 muss klar sein, ob die Wahlen auf der Grundlage des derzeit gültigen Nizza-Vertrags oder des Vertrags von Lissabon stattfinden sollen. Der irische Premierminister Brian Cowen sagte für den nächsten EU-Gipfel am 15. Oktober 2008 eine genaue Analyse der Lage nach dem irischen Referendum zu. Zur Zeit führt die irische Regierung sowohl intern als auch mit den übrigen Mitgliedstaaten intensive Beratungen durch, um ein gemeinsames Vorgehen im Hinblick auf den Lissabonner Vertrag vorzuschlagen.

Bis heute haben insgesamt 23 der 27 Mitgliedsländer dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Großbritannien, Zypern, Niederlande, Belgien und Spanien haben übrigens nach dem irischen Referendum zugestimmt und damit ein klares Signal für den Vertrag von Lissabon gesetzt.

Der Vertrag ist das Ergebnis eines siebenjährigen Verfahrens, in das die nationalen Parlamente und die Bürgergesellschaft einbezogen waren. Er geht auf die in den letzten Jahren geäußerten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ein: Entscheidungen werden transparenter, die Zuständigkeiten zwischen EU und den Mitgliedstaaten klarer abgegrenzt und die Entscheidungsmechanismen durch den neuen Vertrag effektiver. Das vielfach beklagte Demokratiedefizit in der Europäischen Union wird durch den Vertrag von Lissabon abgebaut, denn das Europäische Parlament wird erstmals zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber neben dem Rat.

Mit dem Vertrag von Lissabon werden auch die Rechte der nationalen Parlamente deutlich gestärkt. Ein zentrales Anliegen Deutschlands wird damit umgesetzt: Die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat, erhalten die Möglichkeit, bei laufenden europäischen Gesetzgebungsvorhaben zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Subsidiaritätsprinzip eingehalten ist. Und sie können vor dem Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung dieses Prinzips klagen.

Da der Vertrag von Lissabon in der Tat umfangreich ist, haben wir die wichtigsten Neuerungen, die er bringen wird, in der Broschüre „Eine neue Grundlage für Europa“ zusammengefasst. Diese und weitere Informationsbroschüren können Sie unter http://www.bundesregierung.de bestellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung