Sehr geehrter Herr Strittmatter,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein Organ der Europäischen Union. Privatpersonen sind daran nicht beteiligt. Die EZB ist völlig unabhängig. Weder die EZB selbst noch die nationalen Zentralbanken des Eurosystems oder die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien dürfen Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten und alle anderen EU-Organe müssen diesen Grundsatz beachten. http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/ecb/index_d...
Die Entscheidungsgremien der EZB haben folgende Aufgaben: Das Direktorium überwacht die Tagesgeschäfte. Es setzt sich aus sechs Mitgliedern (dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern) zusammen, die von den Staats- und Regierungschefs der Länder des Euroraums für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt werden.
Der EZB-Rat legt die Währungspolitik für den Euroraum fest und bestimmt die Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken Geld von der Bank beschaffen können. Er besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der 17 nationalen Zentralbanken aus dem Euroraum.
Der Erweiterte Rat beteiligt sich an den Beratungs- und Koordinierungs- arbeiten der EZB und an den Vorbereitungen für eine künftige Erweiterung des Euroraums. Ihm gehören der Präsident und der Vizepräsident der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Mitgliedstaaten an.
Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/1341/1342/html/index.d... http://www.ecb.europa.eu/ecb/orga/escb/html/index.de.html
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. Februar 2014
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