Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor anita lutz am 31. Juli 2013
9401 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

familie

sehr geehrte fr.merkel

bitte helfen sie !!!und zwar geht es um meine tochter die mit ihrer fam. in münchen/haar wohnt..ihr mann arbeitet bei einer tochterfirma der bahn und ist alleinverdiener,aus der ehe geht eine tochter und die große namens elisa ist jetzt in der 1.klasse hatte meine tochter schon vor der ehe.die kleine anna-lena geht in den kath.kindergarten in haar jetzt haben sie einen brief bekommen vom landratsamt das sie 1500euro zurückzahlen müssen da ihr mann angeblich zuviel verdient!!!!ihre tochter elisa war seit 3jahren mit fam.versichert bei der bkk (ist nicht die leibliche tochter wohlgemerkt) heute kam ein brief von der bkk das tochter elisa nicht mehr versichert ist weil sie zuviel unterhalt bekommt und mein schwiegersohn zuwenig verdient (er hat privatinsolvens) sie bekommen keinen mietzuschuss weil er angeblich zuviel verdient ,die kleine kann nicht mehr in den kindergarten weil sie sich das nicht mehr leisten können und elisa ist nicht versichert......es ist eine junge familie die kein hartz bekommt aber langsam aber sicher zerstört wird .meine tochter ist am ende und ihr mann auch und es gibt niemanden der dafür zuständig ist!!keine hilfe und unterstützung für junge familien...jeetz will die bkk auch noch das ganze geld für die 3jahre für die versicherung von elisa zurück das kanns doch nicht sein oder frau merkel???bitte sagen sie mir wo sie sich hinwenden können und wo sie wirklich hilfe bekommen.....Vielen Dank im Voraus

herzliche grüße

anita lutz

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 09. August 2013
    1.

    Geehrte Frau Lutz,

    als ein hier Lesender, der ich bin, möchte ich Ihnen folgenden Rat geben. Das hier wird etwas dauern aufgrund der Abstimmung. Auch ist gar nicht ausgemacht, dass Sie im Zuge der Abstimmung zum Zuge kommen und wenn, dann dauert das bestimmt 2 Wochen.

    + dann die Tage, die für die Antwort vergehen.

    Ich möchte Ihnen den Rat geben, zur öffentlichen Rechtsauskunft zu gehen, die es auch in München an mehreren Orten gibt. Auch in vielen Mittelstädten gibt es die, wenn Sie nicht in München wohnen.

    Weisen Sie auf die Privatinsolvenz Ihres Schwiegersohnes hin. Dann bestehen gute Aussichten, dass sie die Gratis-Aufkunft in Anspruch nehmen können, dass also die Auskunft für Sie nichts kostet. Auch, dass die vielleicht etwas machen können.

    Die Grundschwierigkeit für uns alle ist, dass es viele verschiedene Stellen gibt, die voneinander nichts wissen. Jeder "beackert" seinen Bereich und kann sich auch gar nicht mit dem anderen abstimmen. Auf jeden Fall nicht zwischen der Krankenkasse, der Unterhaltsgeldstelle und dem Finanzamt. Deshalb kann es zu solchen Widersprüchlichkeiten kommen, weil jeder von den Genannten seine eigenen Regularien hat. Da sind die sogeannten Bemessungsgrundlagen verschieden.

    Öffentliche Rechtsauskunftsstellen können da sehr oft weiterhelfen. Wichtig dabei ist, dass Sie oder Ihr Schwiegersohn oder Ihre Tochter mit möglichst vielen Unrterlagen ankommen. Und dass diese Unterlagen auch schon sortiert sind. Die für die Krankenkasse für sich, die für die Unterhaltsstelle für sich und die für das Finanzamt auch für sich. Dann kann ein Mensch, der sich darin besser auskennt, als ich Ihnen hier als Laie dies sagen kann, das zusammenbringen.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und vielleicht lesen Sie dies ja zufällig oder haben sich schon anderweitig Rat geholt?

    Alles Gute!
    Helmut Krüger

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.