Sehr geehrte Frau Cornes,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich gilt: Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen. Für alle gelten die gleichen Voraus- setzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger.
Weitere Informationen zum Kindergeld:
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverze...
Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Bundespresseamt keine Rechts- beratung im Einzelfall vornehmen kann. Für Fragen und persönliche Anliegen zu Kindergeld sowie Kinderzuschlag steht die kostenfreie Rufnummer 0800/45555-30 zur Verfügung. Das können Sie hier auch noch einmal nachlesen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_178516/Dienststellen/RD-B...
Wenn Sie bei Ihrer Familienkasse nicht weiterkommen, können Sie sich auch an die übergeordnete Behörde wenden:
Direktion der Familienkasse Nordostpark 100 90411 Nürnberg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 06. November 2013
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am 06. November 2013
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am 09. November 2013
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am 11. November 2013
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am 17. November 2013
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