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Abstimmungszeit beendet
Autor Ulrich Euteneuer am 29. Mai 2013
9098 Leser · 1 Kommentar

Familienpolitik

Familienpolitik / Hartz IV / Sorgerecht

Guten Tag,

ich möchte ihnen heute mal meine Situation schildern. Ich bin Vollzeitangestellter als Kraftfahrer, verdiene ca € 1500,- Netto. Meine Freundin, Geschieden, alleinerziehend mit 3 Kindern, im Beschäftigungsverhältnis, derzeit im Erziehungsurlaub, bezieht für ihre Bedarfsgemeinschaft Hartz IV. Meine Freundin ist mit dem vierten Kind Schwanger, dieses ist von mir. Der Vater der anderen drei, kümmert sich nicht um die Kinder, bezahlt keinen Unterhalt und nimmt diese nur alle 14 Tage Samstag einen halben Tag. Das Sorgerecht abgeben, will er allerdings nicht, er sieht die Kinder auch nur, weil meine Freundin dies via Anwalt durchgesetzt hat. Termine mit dem Jugendamt nimmt er nicht war. Wir hatten uns bei der Arge informiert, wie es aussieht, wenn wir zusammen leben möchten. Mein Gehalt wird voll angerechnet auf alle und meine Freundin bekommt entsprechend Abzüge. Wie rechtfertigt der Staat diese Situation?

Um mit meinem eigenen Kind zusammenleben zu dürfen, fordert also der Staat von mir, dass ich für 3 weitere Kinder aufkommen muss, an welchen mir aber auch keinerlei Rechte eingeräumt werden? Ich soll also die Kosten für einen Vater übernehmen, der sich nicht kümmert, muss ihm aber alle Rechte überlassen. Und das alles nur, weil ich mit meinem eigenen Kind zusammen leben möchte. Es geht nicht ums Geld, es geht ums Prinzip.

Lieber wäre mir meinen Fall mal vorzutragen als ihn durch eine Pressestelle beantworten zu lassen die das alles nicht Interessiert.

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 02. Juni 2013
    1.

    Da gebe ich Ihnen voll Recht. Leider befürworten aber heute die meisten jungen Menschen, dass eine Patschworkfamilie mit einer konventionellen Familie (Ehe mit Kindern) gleichgestellt wird. Das sind die Folgen davon!
    Es ist als wären es Ihre Kinder und Ihre Ehefrau. Der biologische Vater hat das volle Sorge- und Umgangsrecht und zahlt vermutlich nicht, weil er Hartz 4-Empfänger ist. Für ihn lohnt sich in diesem Falle eine Arbeitsaufnahme finanziell nicht.
    So wird Ihre Situation wohl leider so bleiben wie sie ist und Ihre Freundin hat nun als Alleinerziehende im Sinne des Sozialgesetzbuches ein Kind mehr.

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