Sehr geehrter Herr Hein,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Namen der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie fragen nach einer möglichen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für unverheiratete Paare. Diese werden als Partner einer Bedarfsgemeinschaft angesehen, erhalten aber kein Arbeitslosengeld II, da durch die Berücksichtigung des Partners keine Hilfebedürftigkeit vorliegt.
Einbezogen in die gesetzliche Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Partners sind nach geltender Rechtslage nur Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dies leitet sich aus Artikel 6 des Grundgesetzes ab, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Dabei wird berücksichtigt, dass Ehegatten einander kraft Gesetz zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet sind. Zum Unterhalt gehört auch ein angemessener Krankenversicherungsschutz, den der erwerbstätige Ehegatte sicherzustellen hat. Deshalb sind Familienangehörige begünstigt und in die GKV-Familienversicherung mit einbezogen.
Bei Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft fehlt es an einer dauerhaften Unterhaltsverpflichtung. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass eine eheähnliche Gemeinschaft - anders als eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft - jederzeit begründet aber auch beendet werden kann. Beginn und Ende einer eheähnlichen Gemeinschaft sind damit nicht in gleicher Weise rechtssicher feststellbar wie Beginn und Ende einer Ehe. Die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft durch eine Gesetzesänderung in die Familienversicherung einzubeziehen ist daher nicht beabsichtigt. Dass eine eheähnliche Gemeinschaft zu berücksichtigen ist, wenn es gilt, die Hilfebedürftigkeit eines Partners bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II zu beurteilen, steht dazu nicht im Widerspruch.
Die Arbeitsagentur unterstützt auch Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, bei der Beschäftigungssuche. Sie erhalten folgende Dienstleistungen kostenlos: persönliche Beratung zu Fragen der Integration in den Arbeitsmarkt, individuelle Arbeitsvermittlung und die Möglichkeit zur Stellensuche über die JOBBÖRSE www.arbeitsagentur.de . Darüber hinaus können sie auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten, wie zum Beispiel Trainingsmaßnahmen, die Erstattung von Bewerbungskosten oder Reisekosten, die durch ein Vorstellungsgespräch entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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