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Beantwortet
Autor Ute Fricke am 17. Januar 2017
10203 Leser · 9 Kommentare

Innenpolitik

Fehlende Ausweise

Sehr geehrte Frau Merkel,
auch wenn Sie diese Frage vielleicht schon öfter gestellt bekommen haben würde es mich sehr interessieren warum Menschen ohne Ausweise nach Deutschland einreisen konnten aber wegen fehlenden Ausweis nicht abgeschoben werden können? Sollte sich vielleicht Herr Maas und Herr de Maiziere nicht einmal deswegen zusammen setzen ?
In keinem Land auf der Welt kann man ohne Ausweis irgendwo einreisen! warum haben Sie das zugelassen ? Warum machen Sie jetzt nicht endlich etwas?
Fordern Sie die Menschen ohne Ausweis auf Ihre Ausweise nachzureichen!
Merken Sie nicht das es sich unter den Imiggranten herum gesprochen hat Ausweise zu "verlieren" damit man in Deutschland bleiben kann ?
Ich finde es an der Zeit etwas zu unternehmen!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Februar 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Fricke

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Spätestens wenn er einen Asylantrag stellt, werden die persönlichen Daten eines Antragstellers erfasst. Die Asylbewerber müssen dabei mithelfen. Sie sind verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen, sofern ihnen das möglich ist. Neben dem Pass sind hierfür auch andere Personaldokumente aussagekräftig, zum Beispiel Geburtsurkunden und Führerscheine. Dabei werden die vorgelegten Dokumente vom Bundesamt für Migration Flüchtlinge (BAMF) mittels physikalisch-technischer Urkundenuntersuchungen auf Echtheit überprüft.

Auch Menschen ohne Ausweis können Schutz in Deutschland bekommen. Oft können Menschen, die verfolgt werden, ihre Papiere nicht mitnehmen. Es stehen auch andere Wege zur Verfügung, die Identität glaubhaft zu machen.

Die Verfahren zur Identitätsfeststellung reichen von der Echtheitsprüfung der Identitätsdokumente, medizinischen Untersuchungen und Befragungen bis hin zum Abgleich von Fingerabdrücken und Sprachanalyseverfahren zur Herkunftsbestimmung. Hat die Behörde Zweifel, kann sie weitere Experten einschalten. Sie analysieren die Sprache des Asylbewerbers und stellen das Alter fest. Die Antragsteller werden fotografiert; von Personen ab dem 14. Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke genommen.

Bund und Länder haben sich am 9. Februar 2017 auf ein 15-Punkte-Paket zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verständigt. Mit dem Kabinettbeschluss vom 22. Februar 2017 hat die Umsetzung des Pakets begonnen. Der „Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ gibt dem BAMF neue Befugnisse, um die Identität von Asylsuchenden festzustellen. Wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt, kann das Bundesamt beispielsweise Mobiltelefone und andere Datenträger auswerten, um Hinweise auf seine Staatsangehörigkeit zu erhalten.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...

Bundeskanzlerin Merkel hat mehrfach betont: Wer unter keinem Gesichtspunkt Anspruch auf Schutz in Deutschland hat, muss unser Land wieder verlassen. „Ich glaube, so wie unser Rechtsstaat großzügige Möglichkeiten der humanitären Hilfe bietet, ist es dann auch die berechtigte Erwartung der Menschen in Deutschland, dass da, wo diese Schutzbedürftigkeit in Rechtsverfahren nicht festgestellt wurde, die Ausreise notwendig ist.“
Weitere Informationen zu geplanten Gesetzesänderungen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 11. Februar 2017
    1.

    "Verlorene Ausweise" darf nicht dazu führen, dass Personen nach Deutschland einreisen dürfen. Wenn sie wider Recht und Gesetz die Grenze überschritten haben, müssen sie zumindest in einem >Auffanglager< solange bleiben, bis die Identität eindeutig geklärt ist. Es kann einfach nicht sein, dass Menschen ohne Ausweis bzw. mit einem gefälschten Ausweis frei in Deutschland herum laufen dürfen.

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 12. Februar 2017
    2.

    ZWEI DRITTEL der ASYLBEWERBER KOMMEN OHNE PAPIERE
    ---
    Danke-Danke, Frau Merkel ((((((

    ---
    AufenthG

    § 3

    Passpflicht
    (1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).

    § 5

    Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
    (1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

    1a.
    die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
    ----

    4. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 13. Februar 2017
    3.

    Thomas, welche Grenze? Deutschland
    hat doch gar keine Grenze über die
    Asylsuchende kommen könnten!

    Viele Länder haben eine Grenze.
    Deutschland hat keine Grenze.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 13. Februar 2017
    4.

    Thomas,
    welche Grenzen?

    Deutschland hat keine Grenzen.
    Deutschland ist grenzenlos!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 15. Februar 2017
    5.

    Die Bundeskanzlerin macht in ihrer *Willkommens-Kultur* bzw.
    *Wir schaffen das* - Politik kleine Schritte rückwärts,
    um nicht noch mehr Wähler zu verlieren.

    Ich habe erhebliche Zweifel, dass diese >Kleine Schritte<
    ausreichend sind, um das Inferno am 24.9.17
    abzuwenden.

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