Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Robert Meyr am 29. Februar 2016
10197 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Fehlende Grenzkontrollen von und nach Österreich bei Melleck B21/E641

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich hätte mal eine Frage an Sie.
Warum werden nicht an allen Grenzen zu und nach Österreich Kontrollen durchgeführt?
Als ich mit meiner Frau auf den Weg nach Zell am See/Österreich war und wir über Inzell den Grenzübergang bei Melleck benutzten, hatten wir unsere Pässe schon bereitgelegt zur Grenzkontrolle. Zu unserer Überraschung waren dort weder Grenzkontrollen noch irgendwelche Grenzpolizisten zu sehen. Man konnte also ungehindert aus- und einreisen. Meine Frage an Sie deshalb, warum wird an der Grenze Bad Reichenhall ins Detail kontrolliert und an anderen Grenzübergängen überhaupt nicht??? So etwas spricht sich doch bestimmt bei einigen illegalen Einwandern wie ein Lauffeuer herum.

Würde mich über eine Beantwortung meiner Frage sehr freuen.

Danke schon mal im voraus.

Mit freundlichem Gruss

Robert Meyr

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. April 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Meyr,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundespolizei führt seit dem 13. September 2015 Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durch – mit Schwerpunkt an der deutsch-österreichischen Grenze. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zustrom der Flüchtlinge nach Deutschland zu begrenzen und ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten.

Allerdings ist die Zahl der Flüchtlinge in diesem Jahr deutlich zurückgegangen. Sollten die Zahlen weiterhin niedrig bleiben, ist zu entscheiden, ob sich die Grenzkontrollen herunterfahren lassen.

Grundsätzlich gilt: Umfang und Intensität der Grenzkontrollen müssen sich auf das Maß beschränken, das für die Sicherheit notwendig ist. Und sie müssen im Rahmen des geltenden Rechts und der verfügbaren Personalressourcen erfolgen. Die Aufgabe „Grenzschutz" wird nicht nur unmittelbar an der Staatsgrenze oder im grenznahen Raum wahrgenommen, sondern auch im Inland – auf Flug- und Seehäfen sowie an Bahnhöfen und in Zügen.

Unabhängig von den zeitweisen Binnengrenzkontrollen gelten die üblichen einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Drittstaatsangehörige müssen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet ein gültiges und anerkanntes Grenzübertritts-Dokument und einen Aufenthaltstitel oder ein Visum besitzen und beim Grenzübertritt mit sich führen.

Um unerlaubte Einreisen in das Bundesgebiet zu beenden, darf die Bundespolizei die Identität einer Person auch nach Grenzübertritt feststellen. Diese Befugnis gilt im Umfeld von bis zu dreißig Kilometern zur Grenze.

Diese Kontrollmaßnahmen erfolgen unregelmäßig zu unterschiedlichen Zeiten, an unterschiedlichen Orten und stichprobenartig je nach Reiseaufkommen. Zudem finden solche Kontrollen auf der Grundlage ständig aktualisierter Lageerkenntnissen und polizeilicher Erfahrung statt.

Die Bundespolizei erfüllt an den Außengrenzen auch die Aufgabe, grenzüberschreitende Schleusungskriminalität und – im Zusammenhang damit – kriminelle Delikte wie Menschenhandel, Kfz-Verschiebung, Rauschgiftkriminalität und Urkundendelikte zu bekämpfen.

Eine dauerhafte Schließung der Grenzen nach Deutschland kommt für die Bundesregierung derzeit nicht in Betracht. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach betont, dass die Flüchtlingskrise ein europäisches Problem ist und sich nicht allein an der deutschen Grenze lösen lässt.

Weitere Informationen auf der Sonderseite der Bundesregierung:

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Startseite/st...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung