Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor W. Lundelius am 14. März 2016
11034 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Feinstaubwarnungen über die Medien.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wir sind in der Schornstein- und Abgastechnik, sowie in der Ofenbranche seit vielen Jahren tätig. In letzter Zeit müssen wir leider vermehrt feststellen, dass durch nicht korrekte Aussagen in den Medien unsere Branche stark geschwächt wird. Es heißt hier, man solle auf das Heizen mit Festbrennstoff-Öfen verzichten, um eine hohe Feinstaubbelastung zu vermeiden (Beispiel Stuttgart). Richtig und wichtig wäre die Aussage, auf Öfen und Wärmeerzeuger zu verzichten, welche nicht der Emissionseinstufung der BimSchV 2 entsprechen. Dies würde den Verbraucher nicht verunsichern, auf neue, umweltfreundliche Biomasse umzustellen. Gleichzeitig wäre es ein guter Beitrag zur Umweltpolitik sowie ein wirtschaftlicher Anschub im Bereich erneuerbare Energien.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Zeilen zu lesen, wir wissen es sehr zu schätzen. Es wäre wünschenswert, wenn Sie hier Einfluss nehmen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
LUNDELIUS ABGASTECHNIK
Wolfgang Lundelius

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. März 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lundelius,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die von Ihnen angesprochene Bundesimmissionsschutzverordnung 2 (BImSchV 2) regelt seit 1. Januar 2015 den zulässigen Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen. Sie verschärft nochmals die bereits seit dem 22. März 2010 geltende BImSchV 1. Danach dürfen kleine und mittlere Anlagen festgelegte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoff-Monoxid (CO) nicht überschreiten.

Die Verordnung legt fest, bis zu welchen Grenzwerten man bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen wie beispielsweise Kamine, Pellet- oder Kachelöfen weiter betreiben darf. Im Ratgeber "Energie" weist die Bundesregierung mehrfach auf Vorteile und Fördermöglichkeiten von Biomasseheizungen und modernen Brennwertkesseln hin.

Sollten daher Medienberichte generell einen Verzicht auf Festbrennstoff-Öfen fordern, entspricht das nicht der Rechtslage. Die Bundesregierung kann allerdings wegen der Pressefreiheit auf solche Berichte nicht unmittelbar Einfluss nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung