Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Heike Bunse am 22. Oktober 2012
11543 Leser · 3 Kommentare

Soziales

finanzielle Unterstützung für junge Erwachsene

Sehr geehrte Frau Merkel,

seit 1996 lebt Steffen als Pflegekind in unserer Familie. Zunächst war es nur auf kurze Zeit geplant, weil Steffen in ein Heim für geistig behinderte Kinder sollte. Da er aber in unserer Familie immer mehr Fuss fasste, wurde er zum Dauerpflegekind.

Er macht jetzt eine Rehamäßige Ausbildung zum Landw.- Werker. Bereits im Jahr 2010 stellte das Jugendamt Sprockhövel die Leistungen zum Unterhalt für junge Volljährige ein. Im November 2011wurde vor dem VG Arnsberg ein Vergleich geschlossen. Bis zum 22.09.2012 musste das Jugendamt Sprockhövel monatl. 280,-€ zahlen.

Jetzt stehe ich wieder vor der gleichen Problematik. Steffen erhält 104.-€ Ausbildungsgeld und ich bekomme Kindergeld für ihn.
Steffen wohnt mit mir zusammen in einer Mietwohnung. Er steht bei mir unter gesetzl. Betreuung, da er noch nicht in der Lage ist, sein Leben alleine zu regeln.Auf Anfrage beim Jobcenter Wuppertal wurde ich an die Agentur für Arbeit verwiesen, diese schickt mich aber wieder zur Jobagentur.
Also scheint wieder niemand die finanz. Verantwortung für einen jungen Menschen zu übernehmen.

Es kann doch nicht sein, dass ich für die Mietkosten, Kleidung usw alleine aufkommen muss.

Ich kann hier leider nicht auf alle Unverschämtheiten eingehen, die mir von Seiten der Stadt Sprockhövel gesagt wurden.

Wo kann ich noch Hilfe für Steffen beantragen, denn ich bin nicht in der finanz. Lage, diese Kosten alleine zu tragen.

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Franziska Caspers
    am 28. Oktober 2012
    1.

    Hallo Fr. Bunse,
    so ganz verstehe ich Sie nicht. Wäre es Ihr leiblicher Sohn, müssten Sie doch mit der gleichen Summe zurechtkommen. Auch hätten Sie all die Jahre davor kein Pflegegeld erhalten sondern selbst für Ihr Kind sorgen müssen, wie die meisten Eltern in diesem Land.

  2. Autor Hermi Martens
    Kommentar zu Kommentar 1 am 01. November 2012
    2.

    Eine Heimunterbringung wäre mit Sicherheit um einiges teurer als eine Pflegestelle. Und das Pflegekind ist nun mal nicht Frau Brunse ihr leiblicher Sohn.

    "Gutmenschen", die aus reinster Nächstenliebe ein Pflegekind aufnehmen gibt es in unserer Gesellschaft wohl sehr wenig.

  3. Autor Franziska Caspers
    am 03. November 2012
    3.

    Nun, Pflegegeld hat sie ja erhalten, bis ihr Pflegesohn volljährig wurde. Kindergeld bekommt sie weiterhin und ihr Pflegesohn eine, wenn auch geringe, Ausbildungsvergütung. Es steht ihr ja ausserdem frei, Wohngeld zu beantragen, sollten die Mietkosten zu hoch und ihr Einkommen zu niedrig sein.
    Es geht hier auch nicht um "Gutmenschen", eher darum, dass zum einen viele Eltern ihre behinderten Kinder bei sich daheim behalten und ausser Kindergeld eventuell noch Anspruch auf Geld von der Pflegekasse haben, zum andern aber auch darum, dass Eltern nicht behinderter volljähriger Kinder, die entweder in Ausbildung oder arbeitslos sind, auch nicht mehr, als lediglich Kindergeld erhalten und all die Jahre ihre Kinder ohne die nicht gerade geringen Pflegegeldzahlungen ernähren, kleiden und auch entsprechend Miete zahlen mussten und müssen.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.