Sehr geehrte Frau Riedel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
1986 ist von der damaligen Bundesregierung die Anerkennung der Kindererziehungszeit als rentenrechtliche Zeit unter dem Stichwort „Babyjahr“ eingeführt worden. Seitdem werden Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung auf die Wartezeiten angerechnet und gelten als Beitragszeiten.
Das bedeutet: Kindererziehungszeiten werden bei der Berechnung der Rente so behandelt, als hätte man in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Für alle, die Kinder vor 1992 geboren haben, wird ein Jahr angerechnet, ab 1992 werden drei Jahre zugrundegelegt.
Derzeit zahlt der Bund für die Kindererziehungszeiten rund 11,6 Mrd. Euro pro Jahr an die Deutsche Rentenversicherung. Die Beiträge des Bundes werden zur Finanzierung der laufenden Renten-Ausgaben verwendet. Würde man die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um zwei Jahre verlängern, würden die Ausgaben der Rentenversicherung um weitere rund 13 Milliarden Euro pro Jahr steigen.
Weitere Informationen über die Berechnungsmodalitäten der Rente:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Gesetzliche-Rentenvers...
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/In...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Juli 2013
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