Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Birgit Schade am 17. März 2016
14018 Leser · 17 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Flüchtlinge mit Taxi zum Arzt

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich habe folgende Frage an Sie:
Wie erklären Sie einer allein erziehenden Mutter mit 2 kleinen Kindern, die Samstag oder Sonntag in einer Arztpraxis anruft, berichtet, das eines ihrer Kinder erkrankt sei, sie aber nicht in die Praxis kommen könne, da sie kein Auto hat und öffentliche Verkehrsmittel nur selten verkehren, während Flüchtlinge einfach ein Taxi rufen (oder gerufen bekommen), der Taxifahrer wartet, bis der Patient behandelt wurde, um ihn anschließend noch zur Apotheke zu chauffieren? ( der Preis dürfte sich im ländlichen Bereich mal locker auf 60 Euro summieren).
Die allein erziehende Mutter muss übrigens versuchen, im Bekanntenkreis einen Fahrer zu organisieren, denn sie müsste die Taxikosten ja selbst tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schade

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. April 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schade,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Aus Ihrer Frage ist für uns nicht ersichtlich, ob Sie einen möglichen Fall konstruieren oder einen tatsächlichen Vorfall beschreiben. Falls Sie einen konkreten Fall beschreiben, fehlen Angaben, um ihn angemessen beurteilen zu können. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir grundsätzlich nicht zu Einzelfällen Stellung nehmen können.

Für medizinische Notfälle – ob am Wochenende oder in der Nacht – gilt: Es gibt einen ärztlichen Bereitschaftsdienst, der bundesweit unter der Nummer 116 117 zu erreichen ist. In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst die richtige Anlaufstelle.

Darüber hinaus stellen die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ärztliche Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Je nach Region sind hier die Rufnummern und das Angebotsspektrum unterschiedlich. Aber alle Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln in dringenden Fällen ärztliche Hausbesuche. Die meiste Regionen haben auch einen eigenen kinderärztlichen Bereitschaftsdienst.

Bei lebensbedrohlichen Vorfällen gibt es die bundesweit gültige Rettungsnummer 112. Hier ist schnelle medizinische Hilfe garantiert, wenn der Fall ernst ist.

In wie weit und aus welchem Grund Flüchtlinge zu Ärzten gebracht wurden und werden, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Grundsätzlich gilt: Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das besagt, dass medizinische Leistungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn Asylbewerber akut krank sind oder Schmerzen haben.

Die Kosten übernehmen die Länder und Kommunen. Sie entscheiden daher auch, welche Leistungen im Einzelnen für Asylsuchende bezahlt werden. In konkreten Fällen können Bundesländer oder Kommunen unterschiedlich entscheiden, was notwendig ist und was nicht - so auch bei der Bewilligung von Taxifahrten zu Fachärzten. Hierzu kann daher nur die zuständige Behörden Stellung nehmen.

Der Bund hat, wie oben beschrieben, grundsätzlich festgelegt, welche medizinischen Leistungen Flüchtlingen zustehen. Was das konkret für einzelne Patienten bedeutet, entscheidet die Kommune vor Ort.

Bei Fragen zu Leistungen für Flüchtlinge informiert Sie auch die Internetseite der Bundesregierung zu Flucht, Migration, Integration:

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (17)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 18. März 2016
    1.

    Liane , B.Schlosser , ich bin sicher , daß man uns sagt nehmen Sie den Bus oder wir zahlen nicht !

  2. Autor Doris Reichling
    am 18. März 2016
    2.

    Birgit und Liane ich bin bei Ihnen, das sehe ich genau so!
    Auch ich habe solche Reportagen über TAXI-Fahrten von Flüchtlingen zu Ämtern, Ärzten, Registrierungen usw. gesehen, alles zu Lasten von uns Steuerzahlern........
    Es geht weiter mit fehlenden günstigen und bezahlbaren Wohnungen usw. Unterstützung und Entlastung von Alleinerziehenden, da fehlt überall das Geld.............

  3. Autor ines schreiber
    am 21. März 2016
    3.

    Doris , kann nur zustimmen !

  4. Autor Erhard Jakob
    am 24. März 2016
    4.

    Birgit,
    dass wird man einer armen Mutter oder einem anderen armen Menschen
    schwerlich erklären können. Zumindest würde dieser es nicht verstehen.

  5. Autor Martin G.
    am 30. März 2016
    5.

    Zum Arzt?
    Das koennte ich akzeptieren, aber wenn Kinder getrennt zur Schule gefahren werden muessen, nur weil Maedchen nicht gemeinsam in einem Bus transportiert werden duerfen, das ist dann doch auch ein Thema, welches unsere Bewohner nicht gerne akzeptieren

  6. Autor I. Schramm
    am 30. März 2016
    6.

    Ich finde es untragbar, dass es immer noch solche Fälle gibt, zum Glück sind sie nicht die Mehrheit, denn es gibt genügend Flüchtlinge, die den Sozialstaat nicht ausnützen und sich um Integration bemühen. Aber allen anderen muss man klare Grenzen zeigen, damit die Fälle nicht Schule machen und damit die Emotionen gegen alle Flüchtlinge nicht hochkochen. Denn das ist das Größte Problem, wenn wenige sich nicht an die Regeln halten müssen alle darunter leiden. Daher brauchen wir meines Erachtens auch ein Integratiosgesetz! Das finde ich ( im Gegensatz zu den Grünen, Linken) ist keinesfalls Diskriminierend, denn jeder kann innerhalb der Gesetzte und Regeln sein Leben selbstbestimmt ausleben. Wir müssen uns ja auch anGesetzte halten.

  7. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.