Sehr geehrte Frau Schade,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Aus Ihrer Frage ist für uns nicht ersichtlich, ob Sie einen möglichen Fall konstruieren oder einen tatsächlichen Vorfall beschreiben. Falls Sie einen konkreten Fall beschreiben, fehlen Angaben, um ihn angemessen beurteilen zu können. Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass wir grundsätzlich nicht zu Einzelfällen Stellung nehmen können.
Für medizinische Notfälle – ob am Wochenende oder in der Nacht – gilt: Es gibt einen ärztlichen Bereitschaftsdienst, der bundesweit unter der Nummer 116 117 zu erreichen ist. In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst die richtige Anlaufstelle.
Darüber hinaus stellen die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen ärztliche Bereitschaftsdienste zur Verfügung. Je nach Region sind hier die Rufnummern und das Angebotsspektrum unterschiedlich. Aber alle Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln in dringenden Fällen ärztliche Hausbesuche. Die meiste Regionen haben auch einen eigenen kinderärztlichen Bereitschaftsdienst.
Bei lebensbedrohlichen Vorfällen gibt es die bundesweit gültige Rettungsnummer 112. Hier ist schnelle medizinische Hilfe garantiert, wenn der Fall ernst ist.
In wie weit und aus welchem Grund Flüchtlinge zu Ärzten gebracht wurden und werden, lässt sich von hier aus nicht beurteilen. Grundsätzlich gilt: Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das besagt, dass medizinische Leistungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn Asylbewerber akut krank sind oder Schmerzen haben.
Die Kosten übernehmen die Länder und Kommunen. Sie entscheiden daher auch, welche Leistungen im Einzelnen für Asylsuchende bezahlt werden. In konkreten Fällen können Bundesländer oder Kommunen unterschiedlich entscheiden, was notwendig ist und was nicht - so auch bei der Bewilligung von Taxifahrten zu Fachärzten. Hierzu kann daher nur die zuständige Behörden Stellung nehmen.
Der Bund hat, wie oben beschrieben, grundsätzlich festgelegt, welche medizinischen Leistungen Flüchtlingen zustehen. Was das konkret für einzelne Patienten bedeutet, entscheidet die Kommune vor Ort.
Bei Fragen zu Leistungen für Flüchtlinge informiert Sie auch die Internetseite der Bundesregierung zu Flucht, Migration, Integration:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. März 2016
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am 30. März 2016
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