Sehr geehrte Frau Rauschenbach,
sehr geehrter Herr Weber,
sehr geehrter Herr Wurster,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Weil Ihre drei Fragen zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zusammenhängen, behandeln wir sie in einer gemeinsamen Antwort.
Ihre Besorgnis in der derzeitigen Situation ist verständlich. Die Aufnahme der vielen Flüchtlinge ist eine große Herausforderung für unser Land und erfordert eine nationale Kraftanstrengung. Es ist offensichtlich, dass die Kapazitäten bei Verwaltungen, gemeinnützigen Organisationen und in der Bevölkerung sehr angespannt sind.
Die Lösung des Flüchtlingsproblems auf nationaler und internationaler Ebene hat für die Bundesregierung höchste Priorität. Die Verantwortlichen arbeiten intensiv daran, die Prozesse der Aufnahme und Rückführung zu verbessern.
Unabdingbar dafür ist auch europäische Solidarität. In ihrer Regierungserklärung am 15. Oktober hat die Bundeskanzlerin gesamteuropäisches Handeln gefordert, um die historische Bewährungsprobe der Flüchtlingskrise zu bewältigen. Ein dauerhafter und verbindlicher Verteilungsschlüssel der Flüchtlinge in Europa ist eine wichtige Voraussetzung.
Am 24. Oktober 2015 ist das sogenannte Asylpaket in Kraft getreten. Es umfasst Änderungen des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Neuregelungen sorgen für schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize und größere Unterstützung für Länder und Kommunen. Flüchtlinge mit Bleibeperspektive werden rascher in den Arbeitsmarkt integriert.
Die gesetzlichen Änderungen unterstützen die schnellere Rückführung derjenigen, die keinen Schutz in unserem Land genießen. Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen kommen, müssen unser Land wieder verlassen.
Es muss zudem selbstverständlich sein, dass alle, die in unser Land kommen, unsere Rechts-und Werteordnung akzeptieren: Flüchtlinge haben Rechte, aber auch Pflichten. Unsere Regeln und Gesetze gelten für jeden, der sich in Deutschland aufhält.
Die Bundeskanzlerin hat wiederholt betont, dass diejenigen, die zu uns kommen, unsere Gesetze und Regeln anerkennen müssen. Denn es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Sicherheit aller Menschen in Deutschland zu schützen und kontinuierlich weiter zu verbessern. Zur öffentlichen Sicherheit gehören der Schutz vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie der Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Das Bundesinnenministerium ist dabei, zur Frage der Kriminalität im Umfeld von Flüchtlingsheimen ein umfassendes Lagebild zu erstellen.
Mehr Informationen: Sonderseite Flucht und Asyl http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluecht...
Aufnahmeregelungen für Asylflüchtlinge http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/asylflue...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 05. Oktober 2015
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am 01. November 2015
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am 01. November 2015
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