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Beantwortet
Autor Klaus Fink am 08. Juni 2016
11328 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Flüchtlingsverteilung in Europa (Quote) sowie Ausweisungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde gerne von Ihnen wissen:

1. Gibt es aktuell innerhalb der EU eine Aufteilungsquote für Flüchtlinge ? d.h.
welches Land nimmt wie viele Flüchtlinge gegenwärtig auf ?
Ganz konkret würde mich interessieren: Deutschland hat nach Medienberichten im Mai ca. 16.000 Flüchtlinge aufgenommen. Wie viele Flüchtlinge wurden in diesem Zeitraum in anderen Ländern aufgenommen ? Ich gehe nämlich davon aus, dass fast nur Deutschland aufnimmt, weil Sie ganz offensichtlich keine Quote innerhalb der EU erreicht haben !

2. Frage: wie viele nicht anerkannte Flüchtlinge wurden im Zeitraum 1.1.2016 bis 30.05.2016 "erfolgreich" aus Deutschland ausgewiesen und haben das Land verlassen ?

Für Ihre Rückantwort im voraus schon besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Kfm. Klaus Fink

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. Juli 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Fink ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bisher gibt es keinen generellen Verteilungsschlüssel in der EU für alle ankommenden Flüchtlinge. Die EU-Kommission hat aber für einen solchen Verteilungsschlüssel konkrete Vorschläge gemacht:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/06...
https://ec.europa.eu/germany/news/dublin-reform-kommissio...

Nach den Vorschlägen sollen die Flüchtlinge wie bisher in dem EU-Land, in dem sie ankommen, registriert werden. Sofern sie ein Bleiberecht haben und das Land, in das sie zuerst eingereist sind, überfordert ist, sollen sie von dort aus auf andere EU-Staaten verteilt werden – nach einem Schlüssel, der Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl berücksichtigt. Das würde zusammen mit einem effektiven Schutz der Grenzen des Schengen-Raums eine geordnete Zuwanderung und Aufnahme von Flüchtlingen ermöglichen. Mitgliedstaaten, die nicht an dem Umverteilungsmechanismus teilnehmen, könnten auch Ausgleichszahlungen an das Land leisten, das den Asylbewerber an seiner Stelle aufnimmt. Über diese Vorschläge der EU-Kommission verhandeln die EU-Staaten derzeit.

Im Juli und September 2015 haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf einigen können, dass bis zu 160.000 Flüchtlinge über alle Länder verteilt werden. Es ging dabei vorrangig um Flüchtlinge, die in den besonders belasteten Ländern Italien und Griechenland angekommen waren. Allerdings verläuft die Verteilung nach diesen Ratsbeschlüssen bisher sehr zögerlich.

Sie haben auch nach Vergleichszahlen zur Flüchtlingsaufnahme im Mai gefragt. Hier gibt es noch keine vollständigen Vergleichszahlen für die EU-Mitgliedstaaten. Da zunächst alle Mitgliedstaaten ihre Daten an das Europäische Statistikamt übermitteln müssen, liegen europaweite Statistiken nur mit einiger Verzögerung vor.

Tatsache ist: Deutschland nimmt europaweit die höchste Zahl an Flüchtlingen auf. Wenn man jedoch die Zahl der Flüchtlinge zur Einwohnerzahl ins Verhältnis setzt, sieht die Situation anders aus. So war 2015 die Zahl der Asylbewerber in Ungarn am höchsten (17.699 Bewerber pro Million Einwohner), vor Schweden (16.016 pro Million Einwohner), Österreich (9.970) und Finnland (5.876). Deutschland lag 2015 mit 5.441 Asylbewerbern pro Million Einwohner europaweit auf Platz 5. Flüchtlingszahlen im europäischen Vergleich:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Zudem ist die Zahl der nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge in den letzten Monaten deutlich gesunken:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/07...

Was die Ausreise nicht anerkannter Flüchtlinge aus Deutschlandangeht, so gab es 2016 in den ersten fünf Monaten 11.294 Abschiebungen. Hinzu kommen Personen, die Deutschland nach einem ablehnenden Asylbescheid freiwillig verlassen haben. Diese Zahl steigt stetig an. Die Anzahl der freiwilligen Rückkehrer ist mit 25.511 in den ersten fünf Monaten diesen Jahres bereits größer als 2014 insgesamt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 09. Juni 2016
    1.

    ..... ausgewiesen wurden viele, aber abgeschoben wenige. Zwischen beiden Begriffen liegen viele Steine.
    So ist das mit unserer seltsamen Rechtssprechung.

  2. Autor Sigrid Rumpf
    am 10. Juni 2016
    2.

    Wichtige Fragen!

  3. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juni 2016
    3.

    Erstens glaube ich nicht, dass Ihr/e Beitrag/Frage unter die
    *Top-Drei* kommt. Und falls doch werden geschlossene
    Fragen >wie diese< niemals konkret beantwortet.
    .
    Anstatt einem *Ja!* oder *NEIN!* oder einer konkreten Zahl,
    wird ein mehrseitiger Text verfasst. Und am Ende
    weiß keiner mehr, was das soll?

  4. Autor Ingeborg von Platen
    am 13. Juni 2016
    4.

    Es wird kaum jemand abgeschoben. Entweder die Abgelehnten tauchen unter oder ein Heimatland lässt sich nicht feststellen oder das Land nimmt sie nicht zurück ... Man muss die illegale Einreise nach D. stoppen. Sobald die Hereingeschleusten einmal im Land sind haben wir das Problem für lange Zeit!

  5. Autor Erhard Jakob
    am 30. Juni 2016
    5.

    ... und wenn Politiker, sich dafür einsetzen, dass Personen zurück
    geführt werden müssen. Dann finden sich wieder Ärtze, welche
    ein Gefälligkeitsgutachten anfertigen. In dem den Abgelehnten
    attestiert wird, dass er nicht >reisefähig< ist.

  6. Autor bbb rrr
    am 07. Juli 2016
    6.

    Ich bin wirklich gespannt ob es bei der Beantwortung
    konkrete Zahlen gibt.
    Ich fürchte wie Herr Jakob das nur wieder drumherum
    geschrieben wird.

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