Sehr geehrte Frau Dunham,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wir können Ihren Unmut und Ihre Sorgen gut verstehen, denn Fluglärm kann in der Tat zu Gesundheitsschäden führen.
Leider sind der Bundeskanzlerin bei diesem Thema die Hände gebunden. Das Verfahren, wie Flugrouten festgelegt werden, ist gesetzlich verankert. Es hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Die Bundesregierung nimmt auf dieses Verfahren keinen Einfluss.
Wer ist an der Festlegung von Flugrouten beteiligt:
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und Umweltbundesamt legen die Flugrouten fest.
- Vorgeschaltet ist die Deutsche Flugsicherung GmbH; sie bereitet die Flugrouten vor und prüft sie sehr genau.
- Bei dieser Prüfung wiederum berät sie sich eng und umfassend mit der sog. Fluglärmkommission. Diese Fluglärmkommission soll sicherstellen, dass die Belange der Anwohner sorgfältig berücksichtigt werden. Denn in dieser Kommission sind die voraussichtlich von Fluglärm betroffenen Regionen vertreten.
- Zu beachten sind auch die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und des Luftverkehrsgesetzes.
Ihr unmittelbarer Ansprechpartner dürfte daher die Fluglärmkommission sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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